Kann die Justiz künftig Betriebe auflösen?

"Ein Sanktionsrecht für Unternehmen bringt nur etwas, wenn seine Maßnahmen auch wehtun", so die Justizministerin. Katarina Barley will Sanktionen für Unternehmen einführen – derzeit kann nur individuelles Fehlverhalten strafrechtlich verfolgt.
Titelbild
Containerschiff am Containerterminal Eurogate in Hamburg. 2016 hatten Deutschlands Exportunternehmen trotz der damaligen Schwäche des Welthandels das dritte Rekordjahr in Folge hingelegt.Foto: Christian Charisius/dpa
Epoch Times11. Oktober 2018

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) plant die Einführung von Unternehmenssanktionen für Fälle wie den VW-Abgasskandal. Es werde zwar auch weiterhin eine individuelle Zurechnung der Straftaten geben, „aber wenn es eine erkennbare Struktur im Unternehmen gibt, die kriminelles Verhalten befördert und deckt, dann soll es künftig zu Unternehmenssanktionen kommen“, sagte Barley dem „Handelsblatt“. Die Bußgelder könnten dann bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes betragen.

Die geltende Rechtslage, nach der nur individuelles Fehlverhalten strafrechtlich verfolgt werden könne, hält die Ministerin für unzureichend. „Unternehmen sind dann immer sehr schnell versucht, ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen, indem sie auf die Einzelverantwortlichkeit des Mitarbeiters oder des Managers verweisen“, so Barley.

Das sei im Dieselskandal „ganz krass“ gewesen, und zwar in mehreren Unternehmen. Für Fälle, in denen etwa Betrug oder Korruption mit System erfolgten, solle es daher künftig die Möglichkeit geben, das Unternehmen selbst zu belangen.

Auf die Frage, ob bei schweren Verstößen auch Betriebsauflösungen infrage kämen, sagte Barley, es würden zurzeit verschiedene Fragen geprüft. „Ein Sanktionsrecht für Unternehmen bringt nur etwas, wenn seine Maßnahmen auch wehtun. Es muss einen abschreckenden Charakter haben“, so die Justizministerin.

Zugleich versicherte Barley, darauf zu achten, dass das Gesetz „eine gute Balance“ habe. Die „Anständigen“ in der Wirtschaft erwarteten vom Staat zu Recht, dass er „unanständiges Verhalten“ bestrafe.

„Deswegen erwarte ich bei der Einführung von Unternehmenssanktionen nicht viel Widerstand“, so die Justizministerin. (dts)



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