Kardinal Woelki geht gegen Kirchenrechtler Schüller und „Bild“ vor

Hat der Kölner Kardinal Woelki seine Dienstpflicht verletzt, in dem er bestimmte Informationen über Missbrauchsvorwürfe zurückhielt? Der Kardinal weist das entschieden zurück. Und zieht vor Gericht.
Der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki.
Der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki.Foto: Oliver Berg/dpa
Epoch Times17. August 2022

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki geht juristisch gegen einen seiner härtesten Kritiker, den Kirchenrechtler Thomas Schüller, vor. Auch gegen die „Bild“-Zeitung habe er eine einstweilige Verfügung im Eilverfahren beantragt, sagte am Mittwoch eine Sprecherin des Landgerichts Köln.

Hintergrund der Verfahren sind Missbrauchsvorwürfe gegen den ehemaligen Präsidenten der katholischen Sternsinger, Winfried Pilz (1940-2019). Woelkis Vorgänger Kardinal Joachim Meisner hatte Pilz 2014 Kontakt zu Minderjährigen verboten. Nach dem Tod von Pilz 2019 veröffentlichte das Erzbistum Köln gleichwohl einen überschwänglichen Nachruf auf den Geistlichen, der das berühmte Kirchenlied „Laudato si“ verfasst hatte.

In einer eidesstattlichen Versicherung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, erklärt Woelki, er sei bis Juni 2022 nie mit dem Fall Pilz befasst gewesen. Deshalb sei der Vorwurf ungerechtfertigt, er hätte über die Vorwürfe gegen Pilz das Bistum Dresden-Meißen informieren müssen, wo dieser seinen Lebensabend verbracht habe. Kirchenrechtler Schüller hatte der „Bild“-Zeitung gesagt, es sei als Dienstpflichtverletzung zu werten, dass Woelki die Dresdner nicht eher unterrichtet habe. „Bild“ hatte berichtet, dass Pilz bei Woelki wegen seiner Prominenz „unter Denkmalschutz“ gestanden habe.

Ein „Bild“-Sprecher teilte der Deutschen Presse-Agentur mit: „Sollte Kardinal Woelki eine eidesstattliche Versicherung mit dem Inhalt abgegeben haben, dass er mit dem Fall Winfried Pilz bis Ende Juni 2022 gar nicht befasst gewesen sei, halten wir das für nicht glaubhaft. Wir wissen aber, dass Kardinal Woelki bereits in einem anderen Verfahren am Landgericht Köln eine unzureichende und inhaltlich zweifelhafte eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Sollte sich das jetzt in einem weiteren Verfahren wiederholen, werden wir strafrechtliche Schritte erwägen.“

Man werde sich von weiteren Recherchen zur Verantwortung für die grausamen Verbrechen des Missbrauchs von Minderjährigen nicht abbringen lassen. (dpa/red)



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