Karlsruhe prüft Selbstverwaltungsrecht von Gemeinden in Sachsen-Anhalt

Acht Gemeinden in Sachsen-Anhalt wehren sich dagegen, dass ihnen ein Landesgesetz die Zuständigkeit für die Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen 2013 entzogen und auf Landkreise sowie kreisfreie Städte übertragen hat. Das Bundesverfassungsgericht prüft den Fall.
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Bundesverfassungsgericht KarlsruheFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times12. April 2017

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über die Grenzen des im Grundgesetz garantierten Rechts von Gemeinden auf Selbstverwaltung.

Im dem vorliegenden Fall geht es um die Beschwerde von acht Gemeinden in Sachsen-Anhalt. Sie wehren sich dagegen, dass ihnen ein Landesgesetz die Zuständigkeit für die Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen 2013 entzogen und auf Landkreise sowie kreisfreie Städte übertragen hat.

Die Landesregierung wollte damit erreichen, dass alle Kita-Träger den Betreuungsanspruch einhalten und freie Träger nicht behindert werden. Die Kläger sehen in dieser Verlagerung der Planungskompetenzen dagegen einen unzulässigen Eingriff in ihr kommunale Selbstverwaltungsrecht. Die Verfassungshüter haben dieses sogenannte Subsidiaritätsprinzip in früheren  Entscheidungen zumeist gestärkt. (afp)



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