Karlsruhe und die AfD: Dürfen Minister zum Boykott politischer Gegner aufrufen?

Dürfen Minister und Regierungsmitglieder auf der Webseite ihres Ministeriums zum Boykott einer AfD-Demonstration aufrufen? Ein aktueller Fall des Bundesverfassungsgerichtes.
Titelbild
Bundesverfassungsgericht KarlsruheFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times23. Mai 2017

Das Bundesverfassungsgericht prüft am Mittwoch (10.00 Uhr), innerhalb welcher Grenzen sich Regierungsmitglieder wie etwa Minister über politische Gegner öffentlich äußern dürfen.

Anlass der mündlichen Verhandlung ist eine Presseerklärung von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU), die auf der Homepage ihres Ministeriums zum Boykott einer AfD-Demonstration aufrief. Sie verstieß damit nach Ansicht der klagenden Partei gegen ihre Neutralitätspflicht.

Karlsruhe verfügte in einer Eilentscheidung die Löschung des Aufrufs. Nun wird im Hauptsacheverfahren grundsätzlich entschieden, inwieweit Regierungsmitglieder die mit ihrem Amt verbundenen Mittel und Möglichkeiten im politischen Meinungskampf nutzen dürfen. (afp)



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