Karlsruhe verkündet Urteil im Streit um Atomausstieg nach Fukushima-Katastrophe

Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil über die Klagen der großen Energiekonzerne gegen den beschleunigten Atomausstieg. Eon, RWE und Vattenfall wollen ein Grundsatzurteil erstreiten, um anschließend vor Zivilgerichten auf Schadenersatz klagen zu können.
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Die Atom-Anlage Grafenrheinfeld in der Nacht des 11. Juni 2015 in der Nähe von Grafenrheinfeld , Deutschland.Foto: Sean Gallup / Getty Images
Epoch Times6. Dezember 2016

Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil über die Klagen der großen Energiekonzerne gegen den beschleunigten Atomausstieg. Geklagt haben Eon, RWE und Vattenfall.

Sie sind der Ansicht, dass die Kehrtwende der Bundesregierung nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 eine Enteignung darstellt, für die ihnen Entschädigung zusteht.

Damals wurde eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung für die 17 deutschen Kraftwerke rückgängig gemacht. Als Folge gibt es heute nur noch acht aktive Meiler, die letzten müssen Ende 2022 vom Netz. Die Atomkonzerne wollen ein Grundsatzurteil erstreiten, um anschließend vor Zivilgerichten auf Schadenersatz klagen zu können.

Die Gesamtsumme, um die es geht, wird in der Branche auf etwa 19 Milliarden Euro geschätzt. Offen ist indes, ob die Versorger Ansprüche wirklich durchsetzen würden. Denn parallel laufen in Berlin Verhandlungen über die Aufteilung der Kosten für die Entsorgung der atomaren Altlasten – hier sind die Konzerne auf das Entgegenkommen der Bundesregierung angewiesen. (Az. 1 BvR 2821/11 u.a.) (dpa)



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