Karlsruhe verkündet Urteil zur Entmachtung kleiner Gewerkschaften

Das Bundesverfassungsgericht verkündet morgen 10 Uhr, ob das umstrittene Tarifeinheitsgesetz kleine Spartengewerkschaften in ihrer Existenz bedroht und deshalb womöglich verfassungswidrig ist.
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Bundesverfassungsgericht KarlsruheFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times10. Juli 2017

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag, ob das umstrittene Tarifeinheitsgesetz kleine Spartengewerkschaften in ihrer Existenz bedroht und deshalb womöglich verfassungswidrig ist (10.00 Uhr).

Die Regelung vom Juli 2015 sieht vor, dass in Betrieben mit konkurrierenden Gewerkschaften nur der Tarifvertrag gilt, der mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft ausgehandelt wurde. Damit soll verhindert werden, dass Spartengewerkschaften wie etwa bei der Deutschen Bahn ihre Interessen auf Kosten der Gesamtbelegschaft und der Bevölkerung durchdrücken.

Die klagenden Gewerkschaften sind der Ansicht, dass das von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf den Weg gebrachte Gesetz unzulässig in ihr Grundrecht eingreift, Tarifverträge abzuschließen. Das Gesetz führt ihrer Ansicht nach zudem zu einem „Arbeitskampfverbot für Kleingewerkschaften“. (afp)



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