Karlsruhe weist Klagen der AfD gegen Merkels Asylpolitik zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als unzulässig verworfen.
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AfD-Banner.Foto: Soeren Stache/dpa
Epoch Times18. Dezember 2018

Die Bundestagsfraktion der AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit Klagen gegen die Flüchtlings- und Asylpolitik der Regierung gescheitert. Die Fraktion habe nicht ausreichend darlegen können, dass sie in ihren Rechten beeinträchtigt worden sei, hieß es in dem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss (Az. 2 BvE 1/18). Die AfD kritisierte die Entscheidung als „formell“.

Die AfD war in einem sogenannten Organstreitverfahren vor allem dagegen vorgegangen, dass die Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Flüchtlinge an der deutschen Grenze im Jahr 2015 nicht abgewiesen hatte. Damals war sie noch nicht im Bundestag vertreten. Laut Antrag der AfD hätte diese Entscheidung prinzipiell auf ein vom Parlament beschlossenes Migrationsgesetz gestützt werden müssen.

Der zweite Senat des Verfassungsgerichts verwarf diese Forderung allerdings in einem einstimmigen Beschluss kategorisch. In dem von der AfD angestrengten Organstreitverfahren gehe es um die Klärung von generellen Kompetenzstreitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, erklärte er. Die Anträge der Partei zielten jedoch gar nicht darauf ab. Sie wolle vielmehr eine von ihr nicht gewünschte Entscheidung der Regierung gerichtlich kontrollieren und unterbinden lassen.

Die Klagen der AfD hätten das Ziel, die Bundesregierung zu einer Handlung zu verpflichten und „objektives Recht“ zu wahren, erklärte das Gericht. Dies aber sei nach ständiger Rechtsprechung in einem Organstreitverfahren unzulässig. Es diene nicht „der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns“. In ihm könnten Verfassungsorgane geltend machen, dass sie von anderen in ihren Rechten beschnitten würden. Dies täten die Klagen nicht.

Zur Begründung zitierten die Richter unter anderem aus dem Antrag der AfD. Darin werde zwar gefordert, dass die Flüchtlingseinreise ein Gesetz erfordere. Andererseits stelle die Fraktion klar, dass sie daran gar nicht mitwirken wolle. Folglich gehe es der AfD gar nicht um die Durchsetzung von Beteiligungsrechten für sich oder den Bundestag, „sondern die Kontrolle eines bestimmten Verhaltens der Antragsgegnerin durch das Bundesverfassungsgericht“.

In einem weiteren Antrag zur Duldung von Ausländern aus bestimmten Staaten gebe die Partei nicht einmal an, in ihren eigenen Rechten verletzt worden zu sein, betonte das Verfassungsgericht. Alle drei AfD-Anträge entsprächen den Anforderungen eines Organstreitverfahren schlichtweg nicht und seien daher als unzulässig abgewiesen worden.

Die AfD kritisierte das Gericht. Eine „inhaltliche Positionierung“ hätten die Richter „verweigert“, hieß es in einer Erklärung der Fraktion. Diese hätten „ausschließlich formelle Gründe“ angeführt, ergänzte Justitiar Stephan Brandner in Berlin. Seine Partei lasse „auch künftig nichts unversucht, den Rechtsstaat vollständig wieder herzustellen“. (afp)



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