Karlsruher Urteil zu Sterbehilfe zieht Forderung zur Freigabe von Suizid-Mittel nach sich

Das Verfassungsgerichtsurteil, das den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches zur gewerblichen Sterbehilfe aushebelte, zieht bereits die Forderung nach sich, dass Präparat Natrium-Pentobarbital zum Verkauf freizugeben.
Titelbild
Das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital und ein Glas Wasser in einem Zimmer des Sterbehilfevereins Dignitas in Zürich.Foto: Gaetan Bally/Archiv/dpa
Epoch Times28. Februar 2020

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zur Sterbehilfe drängen Rechtsexperten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dazu, spezielle Mittel für einen sanften Suizid freizugeben. Nach dem Richterspruch gebe es keinen Grund, sterbewilligen Schwerstkranken die Substanz Natrium-Pentobarbital zu verweigern, sagte der Münchner Medizinrechtler Wolfgang Putz dem Hamburger Nachrichtenmagazin „Spiegel“. Er hatte einen Arzt in Karlsruhe vertreten.

Auch der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, forderte Spahn auf, „seine Blockadehaltung zu beenden“. Schon 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verlangt, dass unheilbare Kranke mit gravierenden Leiden nach einer Prüfung ihres Falls das Medikament bekommen dürften. Spahn wies das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) aber an, solche Anträge pauschal abzulehnen. Er wollte das damals noch ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch abwarten.

Sterbehilfe laut BVG „allgemeines Persönlichkeitsrecht2 auf „selbstbestimmtes Sterben“

Das Bundesverfassungsgericht hatte das im Strafrechtsparagrafen 217 festgeschriebene Verbot der geschäftsmäßigem Sterbehilfe mit der Begründung gekippt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse. Spahn kündigte nach dem Urteil an, er wolle Gespräche führen, um zu einer verfassungsgemäßen Lösung zu kommen. (afp/al)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion