Karlsruher Urteil zur Auskunftspflicht der Bundesregierung

Das Bundesverfassungsgericht verkündet morgen, in welchem Umfang die Bundesregierung verpflichtet ist, auch heikle Anfragen des Parlaments zu beantworten.
Titelbild
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times6. November 2017

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag (10.00 Uhr), in welchem Umfang die Bundesregierung verpflichtet ist, auch heikle Anfragen des Parlaments zu beantworten. Anlass des Verfahrens sind Klagen von Grünen-Abgeordneten und der Grünen-Fraktion im Bundestag.

Sie stellten 2010 Anfragen an die Bundesregierung zur Aufklärung der Bankenkrise sowie zu Vereinbarungen der Bundesregierung und der Deutschen Bahn im Hinblick auf das Milliardenprojekt Stuttgart 21.

Die Fragen wurden von der Bundesregierung nicht oder nur unter Geheimhaltungsauflagen beantwortet. Laut Grundgesetz übt der Bundestag die parlamentarische Kontrolle über die Bundesregierung aus und hat ein Frage- und Informationsrecht. (afp)



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