Kartellamt untersucht heimliches Scoring beim Online-Shopping

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Das Bundeskartellamt in Bonn.Foto: Henning Kaiser/dpa/dpa
Epoch Times31. März 2022

Das Bundeskartellamt hat eine Untersuchung zum sogenannten Scoring beim Online-Shopping begonnen, also zur Überprüfung der Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern, die im Netz einkaufen. Das Scoring bei der Bestellung von Waren über den Online-Handel sei „uneinheitlich und in vielen Fällen für Verbraucher nicht ohne Weiteres nachvollziehbar“, begründete das Kartellamt am Donnerstag den Schritt. Transparenz- und Einwilligungsdefizite könnten Verbraucherrechtsverstöße auslösen.

„Vielen Verbrauchern ist nicht bewusst, dass ihre Bonität beim Online-Shopping unter Zuhilfenahme sogenannter Score-Werte geprüft wird, vor allem beim beliebten ‚Kauf auf Rechnung'“, erläuterte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Seine Behörde werde untersuchen, „ob und in welcher Form die Online-Händler hierüber informieren, wie die Prüfungen ablaufen und welche Kriterien der Bonitätsprüfung eigentlich zugrunde liegen.“

Auskunfteien im Fokus der Untersuchung

Dabei bezieht das Amt auch Unternehmen ein, die für das Scoring relevant sein könnten, wie etwa Wirtschaftsauskunfteien, die mit der Erstellung von Score-Werten einen wesentlichen Faktor für die Bonitätsprüfungen an die Online-Händler zuliefern. Die Behörde plant zunächst Vorgespräche mit Experten und Interessenvertretungen. Dann folgen schriftliche Befragungen von rund 50 ausgewählten Online-Händlern und großen Wirtschaftsauskunfteien. Die Ergebnisse werden nach Abschluss der Ermittlungen in einem Bericht veröffentlicht.

Auskunfteien speichern Personendaten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift sowie die „Kredithistorie“ mit Anzahl der Konten, Kredite, Handy- und Leasingverträge, unbezahlte Rechnungen oder Insolvenzen. Mithilfe dieser Daten und einem jeweils eigenen mathematisch-statistischen Verfahren (Scoring) schätzen sie das Zahlungsverhalten eines Verbrauchers ein.

Ihre Scoring-Werte verkaufen die Auskunfteien an Banken, Telefonanbieter oder Versandhändler. Die wiederum nutzen den Scoring-Wert, um einen Kunden vor Vertragsabschluss einzustufen – je nach Wert muss ein Kunde etwa Vorkasse leisten oder darf auf Rechnung zahlen, bekommt einen günstigen Kredit oder muss dafür mehr Zinsen aufbringen. (afp/mf)



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