Kastration mit 14 Jahren? Beatrix von Storch kritisiert „Selbstbestimmungsgesetz“ als menschenverachtend

Im Bundestag kam es im Mai zum Schlagabtausch über Gesetzentwürfe zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung und zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes. Beatrix von Storch (AfD) rechnete in ihrer Rede mit der Politik der FDP und der Grünen ab.
Titelbild
Beatrix von Storch.Foto: Ronny Hartmann/Getty Images
Von 1. Juni 2021

Schon Kinder ab 14 Jahren sollten – ginge es nach dem Entwurf für das „Selbstbestimmungsgesetz“ der Grünen und der FDP – auf ihren Wunsch hin „geschlechtsangleichend“ behandelt werden können. Diesen Umstand griff Beatrix von Storch, AfD-Politikerin, in einer Rede vor dem Bundestag Mitte Mai auf. Sie sagte, die Forderung wäre zwar machbar, aber menschenverachtend.

Einmal im Jahr das Geschlecht wechseln?

Noch absurder sei es, wenn Forderungen durch die Parteien aufgestellt würden, dass jeder sein Geschlecht wechseln dürfe. Von Storch sagt:

Sie wollen, dass jeder sein Geschlecht wechseln darf – einmal im Jahr soll er das dürfen; aus Robert wird Roberta – und dass jeder bestraft werden soll, der trotzdem das reale biologische Geschlecht auch nur anspricht. ‚Hallo Robert‘ kostet dann 2.500 Euro Strafe.“

Die Abgeordnete erinnert daran, dass ein Staat, der das unter Strafe stelle, seine Bürger zum Schweigen oder zur Lüge auffordert, wie die „FAZ“ am 29. Januar 2021 formulierte.

Würden diese Forderungen Wirklichkeit, dann wäre auch der klassische Frauensport zerstört. Jeder Mann könnte Olympiasieger beim Frauengewichtheben werden, so von Storch. Männer könnten in die Umkleideräume von Frauen gehen und Frauen, die sich gegen den Angriff auf ihre Intimsphäre wehren, müssen Geldstrafen zahlen.

Keine Werbung für Schönheits-OPs, doch Brust und Gebärmutter entfernen lassen wäre ok?

Noch schlimmer sei nach den Worten der AfD-Abgeordneten das, was im Gesetzentwurf der FDP für Kinder geplant werde.

Nach dem Vorschlag der FDP (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung, §11, (2)) sollen Jugendliche, die älter als 14 Jahre sind, auch entgegen der Einwilligung der Eltern operativen Eingriffen an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen einwilligen können.

Laut Gesetzesvorschlag bedürfe dies einer Beratung und der Genehmigung des Familiengerichts – welche erteilt werde, wenn der Eingriff dem Wohl des Kindes nicht widerspreche.

Anders gesagt, so Beatrix von Storch: „Werbung für Schönheitsoperationen für Jugendliche ist aus guten Gründen verboten, weil Mädchen zum Beispiel davor geschützt werden sollen, sich die Brust vergrößern zu lassen; aber sich die Brust und die Gebärmutter entnehmen zu lassen, das ist okay. Vollkommen verrückt. Sie machen den Weg frei, junge verunsicherte Menschen irreversibel unfruchtbar zu machen, zu kastrieren, zu entstellen und ganze Familien zu zerstören.“

Hier die Rede:

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Das dritte Geschlecht geht an der Realität vorbei

Die Bundesregierung bestätigte der AfD auf Anfrage (Drucksache 19/29911), dass insgesamt 394 Personen deutschlandweit eine Änderung ihres Geschlechts auf ‚divers‘ oder eine Streichung dessen beantragten. Die Anzahl bezieht sich auf den Zeitraum seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben am 22. Dezember 2019 bis zum 30. September 2020.

In der Antwort heißt es weiter, dass in etwa 70 Prozent der Fälle, das heißt von circa 275 Personen, die Eintragung ‚divers‘ gewählt wurde, das entspricht 0,0003 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Lediglich 30 Neugeborene zwischen Januar 2019 und dem 30. September 2020 seien nicht als männlich oder weiblich in das Register eingetragen wurden. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 1.358.432 Kinder in Deutschland geboren. Das entspricht einem Anteil von 0,0022 Prozent der Kinder. Anders gesagt sind 99,99 Prozent der Neugeborenen Mädchen oder Jungen.

Beides widerlege die von „Genderideologen behauptete ‚Geschlechtervielfalt‘ und entlarvt diese ‚Vielfalt‘ als faktenfreien Mythos“, schreibt Beatrix von Storch:

Die nüchternen Zahlen der Standesämter decouvrieren das Karlsruher Genderurteil als ideologisch borniert und völlig wirklichkeitsfremd. Statt sich zur Avantgarde der Genderbewegung zu machen, wäre es Aufgabe der Verfassungsrichter, über das Grundgesetz zu wachen, das selbstverständlich von Frauen und Männern spricht (vgl.: Art. 6, Abs. 3, Art. 12a).“

Karlsruhe sei in seinem Urteil zum ‚dritten Geschlecht‘ 2017 von einer erheblich höheren Zahl von Betroffenen ausgegangen, die eine ‚divers-Option‘ nutzen würden. Es habe beim dritten Geschlecht einseitig politisch und völlig an der Realität vorbeigeurteilt.

Die Gesetzentwürfe wurden abgelehnt

Während der Bundestagsdebatte am Mittwoch, 19. Mai 2021, wurden Gesetzentwürfe der FDP-Fraktion zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung (10/20048) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (19/19755) vorgelegt.

Die Entwürfe wurden in namentlicher Abstimmung abgelehnt.

In der von Frau von Storch in ihrer Rede angesprochenen Großen Anfrage mit 210 Fragen verlangte am 14. Januar 2020 die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen Auskunft von der Bundesregierung über die soziale und gesundheitliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Deutschland (Drucksache 19/16992).

Die Antwort der Regierung umfasste 92 Seiten und erschien am 1. April 2021 (Drucksache 19/28233).

Die Fraktion wollte unter anderem wissen, welche Regelungen im deutschen Recht nach Kenntnis der Regierung LSBTI direkt oder indirekt diskriminieren, welche Regelungen in der Kritik internationaler Organisationen wie Europarat oder Vereinte Nationen stehen und welche dieser Regelungen die Regierung zu reformieren beziehungsweise zu beseitigen beabsichtigt.

Zudem erkundigen sich die Grünen nach Diskriminierungen von LSBTI am Arbeitsmarkt und bei der Wohnungssuche, nach der Erkrankungs- und Suizidrate sowie sexuellem Missbrauch. Hier beispielhaft vier der Fragen:

  • Welche Erkenntnisse über Wohnungslosigkeit von erwachsenen Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland hat die Bundesregierung? (Frage 36)
  • Welche Informationen in Bezug auf Konsum von sogenannten Chem-Sex-Drogen von bisexuellen Erwachsenen hat die Bundesregierung, und welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung mit fortbestehenden Diskriminierungen und Anfeindungen? (Frage 105)
  • Inwiefern plant die Bundesregierung, die Unterstützungsangebote im sozialen und gesundheitlichen Bereich für LSBTI of Color auszubauen? (Frage 168)
  • Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Migrant*innenselbstorganisationen in ihrer Arbeit mit LSBTI (bitte nach Bundesministerium und Höhe der Mittel aufschlüsseln)? (Frage 177)

Aus der Antwort der Bundesregierung (19/28233) geht unter anderem hervor, dass der Bundesregierung keine diskriminierenden Regelungen bekannt seien, da die Personengruppen bereits mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vor Diskriminierung geschützt seien.

Der Meinungsbildungsprozess für eine Reform der Regelungen für transgeschlechtliche Menschen sei „noch nicht abgeschlossen“, schreibt die Bundesregierung.



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