Auch Job-Pflicht geplant
Kein Bürgergeld mehr für seit April angekommene Ukrainer
Einfach haben es sich Union und SPD mit den Sozialleistungen für ukrainische Flüchtlinge nicht gemacht. Nun steht ihre Vereinbarung.

Einige Kommunen nutzen Container nur als Notfallmaßnahme zur Unterbringung von Asylbewerbern, andere auch länger.
Foto: Bernd Wüstneck/dpa
Ukrainische Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, sollen künftig geringere Leistungen wie Asylbewerber bekommen.
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt etwa der Satz für Alleinstehende 441 Euro im Monat, im Bürgergeld sind es 563 Euro. Insgesamt gleichen sich die Einsparungen an der einen und Mehrausgaben an der anderen Stelle für den Staat aber ungefähr aus.
Ein entsprechender Gesetzentwurf lag dpa in Berlin vor. Zuerst berichtete die „Bild“-Zeitung über die Einigung von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Die Neuregelung soll laut Regierungskreisen kommende Woche im Bundeskabinett grünes Licht bekommen.
Job-Pflicht geplant
Das Ziel dieses sogenannten Rechtskreiswechsels ist es laut Regierung, die Rechtslage vor dem 31. Mai 2022 wiederherzustellen. Für Flüchtlinge mit Schutzstatus nach der sogenannten EU-Massenzustrom-Richtlinie soll wie bereits bis dahin das Asylbewerberleistungsgesetz gelten.
Betroffen sind alle Hilfsbedürftigen, die erstmals nach dem 1. April 2025 eine Aufenthaltserlaubnis nach der EU-Richtlinie erhalten haben.
Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD den Schritt verabredet. Verhandelt wurde dem Vernehmen nach noch über die damit verbundenen Arbeitsmarktregelungen: Wer noch keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, dies aber könnte, soll verpflichtet werden, sich um einen Job zu bemühen.
„So wird die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine in Arbeit und in die Aufnahmegesellschaft eingefordert“, heißt es in dem Gesetzentwurf. (dpa/red)
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