Kein CDU-Direktkandidat in Sachsen in Umfrage für Koalition mit AfD offen

Von den CDU-Direktkandidaten für die Landtagswahl in Sachsen will keiner eine Koalition mit der AfD.
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Deutschland-Flagge.Foto: iStock
Epoch Times15. Juli 2019

Von den CDU-Direktkandidaten für die Landtagswahl in Sachsen hat sich in einer Befragung keiner für eine Koalition mit der AfD offen gezeigt. In der Befragung der Initiative Zukunft Sachsen schlossen 45 von 60 CDU-Direktkandidaten eine gemeinsame Regierung nach der Landtagswahl aus, wie die Initiative am Montag berichtete. Die 15 verbliebenen antworteten demnach nicht auf die Anfrage der Initiative. Der „Spiegel“ hatte zunächst von 44 Antworten berichtet, der Initiative zufolge meldete sich am Montag ein weiterer Abgeordneter.

Nach Angaben der Initiatoren schloss der amtierende Ministerpräsident Michael Kretschmer eine CDU-AfD-Koalition ebenso aus wie CDU-Fraktionschef Christian Hartmann. Während Kretschmer dies schon wiederholt öffentlich getan hatte, hatte Hartmann im vergangenen Herbst bundesweit damit für Aufsehen gesorgt, dass er eine Koalition mit der AfD nicht ausschließen wollte. Diese Position korrigierte er allerdings kurz danach, seither lehnt Hartmann eine Zusammenarbeit ebenfalls ab.

Prominente Christdemokraten schließen Koalition mit AfD aus

Auch weitere prominente sächsische Christdemokraten schlossen den Angaben zufolge eine Koalition aus – darunter der Präsident des sächsischen Landtags, Matthias Rößler, und die Minister Christian Piwarz (Bildung), Sebastian Gemkow (Justiz), Roald Wöller (Innen) und Barbara Klepsch (Soziales und Verbraucherschutz).

Viele der Kandidaten hätten ihr Nein auch begründet. Darin kritisierten sie den Angaben zufolge etwa die fehlende klare Abgrenzung zum Rechtsextremismus oder das Herabsetzen anderer Menschen. Die Initiative Zukunft Sachsen wertete das Ergebnis als klares Signal.

AfD legt Verfassungsbeschwerde ein

Derweil legte die sächsische AfD wie wie angekündigt Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung ihrer Landesliste für die Landtagswahl im September ein. Der Landesverband habe am Freitag die Beschwerde eingereicht, teilte der Verfassungsgerichtshof in Leipzig mit.

Die Partei beantragte demnach auch den Erlass einer einstweiligen Anordnung, um eine vorläufige Zulassung der gesamten Liste bei der Wahl zu erreichen. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen einen Beschluss des Landeswahlausschusses.

Der Ausschuss hatte am 5. Juli entschieden, dass die AfD bei der Wahl am 1. September nur mit 18 Listenbewerbern antreten darf, obwohl die Partei insgesamt 61 Kandidaten aufgestellt hatte. Der Landeswahlausschuss erklärte die Plätze 19 bis 61 allerdings für ungültig und begründete dies mit einem Verstoß gegen das Landeswahlgesetz. Die zweite Versammlung zur Besetzung der hinteren Listenplätze sei nicht regulär gewesen.

Als Konsequenz könnte die AfD nach der Landtagswahl am 1. September womöglich nicht alle Sitze besetzen. Umfragen sehen die Partei derzeit bei 24 bis 26 Prozent. Die AfD hat aber noch die Möglichkeit, Direktmandate in den Wahlkreisen zu holen. (afp)



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