Kein Geld für die NPD, besserer Schutz vor Stalkern und Cannabis auf Rezept

Der Bundesrat hat am Freitag seine erste Sitzung in diesem Jahr absolviert. Ein breites Themenspektrum stand am Tagesprogramm.
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BundesratFoto: TOBIAS SCHWARZ/AFP/Getty Images
Epoch Times10. Februar 2017

Eine Mammut-Tagesordnung mit über 100 Punkten hat der Bundesrat am Freitag auf seiner ersten Sitzung in diesem Jahr absolviert – und damit auch ein breites Themenspektrum.

Staatliche Parteienfinanzierung für die NPD

Der Bundesrat drängt in einer Entschließung darauf, die NPD und andere „verfassungsfeindliche Parteien“ von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die NPD nicht zu verbieten. Die Richter hatten bei ihrer Entscheidung zugleich angedeutet, dass die NPD von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden könnte. Dafür soll nach den Vorstellungen der Länder das Grundgesetz geändert werden, ein entsprechender Entwurf wurde an die Ausschüsse verwiesen.

Cannabis auf Rezept 

Ärzte können chronisch Kranken Cannabis-Extrakte künftig auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verschreiben. Ärzte dürfen selbst entscheiden, ob die häufig zur Schmerzlinderung eingesetzte Cannabis-Therapie sinnvoll ist, auch wenn andere Behandlungsoptionen bestehen. Bisher darf Cannabis nur mit einer Ausnahmegenehmigung eingesetzt werden.

Stalking

Opfer von Stalking sind künftig rechtlich besser geschützt: Nachstellungen sind künftig schon dann strafbar, wenn sie die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigen. Bislang ist für eine Verurteilung erforderlich, dass das Opfer dem Druck des Stalkers nachgibt und tatsächlich sein Leben verändert, etwa durch Umzug in eine neue Wohnung. Den Tätern droht drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Rockerbanden

Der Gesetzgeber geht schärfer gegen Rockerbanden vor, die kriminelle Geschäfte wie Menschen- oder Drogenhandel betreiben. Eine Änderung des Vereinsgesetzes weitet die Möglichkeiten aus, die Verwendung von Kennzeichen verbotener Gruppierungen zu unterbinden. Künftig dürfen beispielsweise Abzeichen auf der Kutte von Motorradfahrern auch dann nicht verwendet werden, wenn sie denen eines verbotenen Vereins nur ähneln.

Lkw-Maut

Ab Juli 2018 müssen Lkw-Fahrer nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Bundesstraßen Maut zahlen. Die Ausdehnung der Maut auf das 40.000 Kilometer umfassende gesamte Fernstraßennetz in Deutschland soll jährliche Mehreinnahmen von bis zu zwei Milliarden Euro erbringen.

Von dem Gesetz nicht betroffen sind kleinere Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sowie Fernbusse. Die Bundesregierung will aber bis Jahresende prüfen, ob die Mautpflicht auf diese Fahrzeuge ausgedehnt werden soll. Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometer sind davon befreit.

Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Bei der geplanten Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen sehen die Länder Nachbesserungsbedarf im Detail: Bei der in diesem Zusammenhang geplanten Beteiligung Privater an der künftigen Finanzierung von Bundesfernstraßen müsse darauf geachtet werden, dass diese Fernstraßen nicht deutlich teurer werden. Zu den geplanten Finanzhilfen für die Schulen in finanzschwachen Kommunen fordert der Bundesrat, die Länder sollten selbst entscheiden, welche Gemeinden Geld vom Bund erhalten.

Pflege-Ausbildung

Der Bundesrat drängt darauf, die Anfang 2016 eingeleitete Reform der Pflegeausbildung abzuschließen. Die Länder begrüßen die Pläne der Bundesregierung für einen überwiegend generalistischen Ausbildungsgang. Das Gesetzesverfahren der großen Koalition ist ins Stocken geraten. Zuletzt hatte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) der Union vorgeworfen, das Vorhaben zu blockieren.

Stasi-Unterlagen-Behörde

Der Bundesrat will im Zuge der geplanten Reform der Behörde deren Außenstellen erhalten. Bislang hätten sich bislang rund zwei Drittel der Anträge auf Akteneinsicht an die Außenstellen gerichtet, heißt es zur Begründung.

Assistenzhunde

Die Länder beklagen in einer Entschließung, dass die Krankenkassen bislang lediglich die Kosten für Blindenhunde erstatten. Die Bundesregierung müsse deshalb die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Kassen alle Assistenzhunde – also auch Begleithunde, Diabeteswarnhunde und Epilepsiehunde – als Hilfsmittel anerkennen und die Kosten übernehmen. (afp)



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