Kein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer in Nordrhein-Westfalen

Kein Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer in Nordrhein-Westfalen: Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen verfehlten am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag mit einem von den Piraten mitgetragenen Entwurf für die Einführung eines solchen Wahlrechts die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.
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WahlscheineFoto: Frank Rumpenhorst/dpa
Epoch Times15. März 2017

In Nordrhein-Westfalen wird es auch weiterhin kein Kommunalwahlrecht für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten geben.

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen verfehlten am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag mit einem von den Piraten mitgetragenen Entwurf für die Einführung eines solchen Wahlrechts die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Oppositionsfraktionen von CDU und FDP stimmten wie angekündigt gegen eine entsprechende Änderung der Landesverfassung.

Zwar votierte eine Mehrheit von 134 Landtagsabgeordneten für ein kommunales Wahlrecht ausländischer Bürger, die nicht aus einem EU-Land kommen. Für eine Änderung der Landesverfassung wären aber 158 Jastimmen erforderlich gewesen.

CDU-Oppositionsführer Armin Laschet begründete das Nein seiner Fraktion in der Landtagssitzung mit grundsätzlichen integrationspolitischen Bedenken. Ein Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Bürger bezeichnete Laschet als „integrationsschädlich“, weil es eine Belohnung für nicht einbürgerungswillige Ausländer darstelle.

Von einer Wahlrechtsänderung im bevölkerungsreichsten Bundesland hätten als größte Gruppe die in Nordrhein-Westfalen lebenden Türken profitiert. Laschet warf in der Plenardebatte dem türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan vor, dieser wolle „unsere Gesellschaft spalten“. Erdogan hatte Deutschland im Streit um Wahlkampfauftritte türkischer Politiker in der Bundesrepublik scharf angegriffen.

Erdogans Anhänger in Deutschland seien „bestens organisiert“, sagte Laschet. Wenn das Kommunalwahlrecht für türkische Staatsbürger eingeführt werde, „haben Sie demnächst in jedem Stadtrat in Nordrhein-Westfalen Herrn Erdogan sitzen“, äußerte der CDU-Politiker vor den Landtagsabgeordneten.

FPD-Landtagsfraktionschef Christian Lindner widersprach Laschet zwar in diesem Punkt und nannte es ein „Ablenkungsmanöver“, die Debatte über eine alle Nicht-EU-Bürger betreffende Wahlrechtsänderung auf die Türken zu beschränken. Gleichwohl lehnte Lindner den rot-grünen Verfassungsentwurf „aus verfassungsrechtlichen Bedenken ab“.

Der Düsseldorfer Landtag könne eine solche Änderung der Landesverfassung nicht ohne Grundgesetzänderung beschließen, machte Lindner geltend. Auch „migrations- und gesellschaftspolitische Gründe“ sprächen gegen den Vorstoß der rot-grünen Landesregierung.

Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) wies die Kritik von CDU und FDP zurück. „Wer mitbestimmen darf, der bringt sich ein“, sagte Kutschaty in der Landtagsdebatte. Dies sei „genau das, was zur Integration führen kann“. Wer richtigerweise Integration einfordere, „der müsse auch dafür sorgen, dass sie an anderer Stelle nicht behindert wird“.

SPD, Grüne und Piraten im Düsseldorfer Landtag hatten ihre Forderung nach einer Wahlrechtsänderung unter anderem damit begründet, dass der Bevölkerungsgruppe der Nicht-EU-Ausländer derzeit „ein wichtiges Mittel“ vorenthalten werde, „das Zusammenleben in unserem Gemeinwesen mitgestalten zu können“.

So sei es „kaum erklärbar“, warum Ausländer aus EU-Staaten bei Kommunalwahlen wählen dürften, wenn sie seit drei Monaten in Deutschland gemeldet seien, während dies Angehörigen von Drittstaaten verwehrt bleibe, „die teilweise mehrere Jahrzehnte in Deutschland leben und Steuern zahlen“. (afp)



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