Rechtswidrig: Mietenstopp-Volksbegehren in Bayern gescheitert

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Die Münchner Skyline mit der Frauenkirche und den Alpen im Hintergrund.Foto: iStock
Epoch Times16. Juli 2020

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein Volksbegehren gegen Mieterhöhungen in Bayern gestoppt. Für das geplante Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“ gebe es keine gesetzlichen Voraussetzungen, entschieden die obersten bayerischen Verfassungsrichter am Donnerstag und bestätigten damit die Position des Landesinnenministeriums. Demnach fehlt dem bayerischen Gesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz, das Vorhaben sei mit Bundesrecht unvereinbar.

Ziel des Volksbegehrens war, für laufende Mietverhältnisse sechs Jahre Mieterhöhungen zu untersagen. Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen sollte nur noch maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. Hinter dem Vorhaben standen unter anderem Mieterverein und Mieterbund, SPD und Linke.

Kampagnenleiter Matthias Weinzierl forderte, dass nun der Bund einen Mietenstopp einführen müsse, wenn es Bayern nicht könne. „Wir haben uns mit einer Vielzahl von weiteren Initiativen aus der ganzen Bundesrepublik vernetzt, die sich auch zum Ziel gesetzt haben, den Wohnungsmarkt zu beruhigen. Zusammen auch mit dem Bundesverband des Deutschen Mieterbundes werden wir uns dafür einsetzen, dass die Bundesregierung dieses riesige Problem endlich angeht.“

Als nächsten Schritt solle es nun zusammen mit anderen Initiativen im Herbst einen bundesweiten Mietenstopp-Gipfel geben.

Mietendeckel im Februar in Berlin eingeführt

In Berlin wurde bundesweit erstmalig im Februar ein Mietendeckel eingeführt. Er wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus mit den mehrheitlichen Stimmen der rot-rot-grünen Regierungsfraktionen beschlossen.

Danach werden die Berliner Mieten zunächst auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren und dürfen ab 2021 höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Der Mietendeckel soll für rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt gelten. Ausgenommen sind Neubauten, die seit Anfang 2014 bezugsfertig wurden. Sozialwohnungen, Wohnungen sozialer Träger und Wohnungen in Wohnheimen sind ebenfalls ausgenommen.

Die CDU und FDP im Bundestag und Berliner Abgeordnetenhaus hatten angekündigt, nach Karlsruhe zu gehen. Sie wollen das Landesgesetz mit einer Normenkontrollklage zu Fall bringen. (afp)



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