„Betreutes Wählen“ für geistig Behinderte – Union und SPD wollen im Herbst das Wahlrecht verändern

"Betreutes Wählen" zur Rettung der Volksparteien? Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sich für ein „inklusives Wahlrecht“ einzusetzen. Gemeint ist damit das Wahlrecht für geistig Behinderte, die einer ständigen Betreuung bedürfen. Peter Grimm empfindet diesen Vorstoß als regelrechte "Provokation für Satiriker" und läßt Dampf ab.
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Solche Wahlzettel würden die Wahlen sozusagen "vereinfachen". Symbolbild.Foto: istock
Epoch Times19. Juli 2018

Union und SPD wollen im Herbst eine umstrittene Passage aus dem Wahlrecht streichen, die mehr als 80.000 Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland die Teilnahme an Bundestags- und Europawahlen verwehrt.

Der Wahlrechtsausschluss betrifft gut 81.000 Menschen, denen wegen einer geistigen Beeinträchtigung ein Betreuer in allen Angelegenheiten zur Seite gestellt ist. „Es ist höchste Zeit, dass auch alle Menschen mit geistiger Behinderung wählen können. Wählen ist ein Grundrecht,“ sagte Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, dem „Handelsblatt“.

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sich für ein „inklusives Wahlrecht“ einzusetzen. Die SPD-Sozialpolitikerin Kerstin Tack forderte zudem, dass auch alle Bundesländer in ihren Wahlgesetzen Behinderten mit Vollbetreuung die Stimmabgabe bei Landtags- und Kommunalwahlen ermöglichen müssten.

Wie zu erwarten, liefert diese Vereinbarung der Koalition, die auf eine Initiative der SPD zurückgeht, Zündstoff für gewisse Mutmaßungen. Peter Grimm schreibt dazu auf seinem Blog „Sichtplatz“:

Doch auch wenn es scheint, als ob sich die Regierungspartner über jedes Schrittchen in der Migrations-, Finanz-, Wirtschafts- oder Europapolitik streiten würden, so gibt es doch auch unstrittige gemeinsame Projekte, die nur nicht angemessen gewürdigt werden.“

Und weiter: „Dass die Eile, die aus den Worten des Genossen Lischka spricht, irgendetwas damit zu tun haben könnte, dass der SPD immer mehr ihrer bisherigen Wähler von der roten Fahne gehen, wäre sicher eine allzu böse Unterstellung. Mit geistig Behinderten treibt man schließlich keinen Schabernack.“

Keine Witze auf Kosten von Behinderten

Allerdings könnte es auch ziemlich schnell zu solch einem kommen, meint Grimm weiter, denn dieser Vorstoß sei eigentlich eine Provokation für Satiriker. Ein Satz wie „Die SPD kämpft um die Stimmen von geistig Behinderten“ liege doch jedem von ihnen wie von selbst auf der losen Zunge, doch ihn öffentlich auszusprechen, könne einem schon das Genick brechen, denn auf Kosten von Behinderten mache man schließlich keine Witze, frotzelt Grimm.

Auch sei die Bezeichnung „geistig behindert“ ja bereits veraltet und inzwischen durch „Menschen mit besonderen Fähigkeiten oder Bedürfnissen“ ersetzt worden. Grimm dazu: „Also empfiehlt sich die deutsche Sozialdemokratie den ‚Menschen mit Lernschwierigkeiten‘? Zu manchen Genossen Volkserzieherinnen würde das gut passen. Sie mögen es, unschöne Umstände durch schönere Wortschöpfungen zu verschleiern, statt sich der Mühe des Lösens praktischer Probleme auszusetzen.“

Das bisherige Wahlgesetz schließt die Menschen mit geistiger Behinderung gar nicht aus, weiß Grimm, sondern nur diejenigen, die für alle Lebensentscheidungen eine Betreuung brauchen. Und genau die beträfe die Änderung.

Grimm wittert, dass diese Menschen unter Umständen nicht ganz unbeeinflusst wählen könnten und schreibt weiter: „Vielleicht hoffen die Genossen darauf, dass diese es aber gar nicht schaffen, eine Wahlentscheidung zu treffen und ihre jeweiligen Betreuer zu Rate ziehen und diese möglicherweise noch eine heimliche Leidenschaft für die alte SPD hegen.“ Denn:

Betreutes Wählen, das würde jeder geschrumpften Volkspartei gut gefallen.“

(mcd)



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