Bundesarbeitsgericht: Dauerhafte Produktivitäts-Überwachung der Arbeitnehmer ist nicht erlaubt

Arbeitgeber dürfen die Produktivität ihrer Beschäftigten nicht dauerhaft technisch überwachen, entschied das Bundesarbeitsgericht. Auch entsprechende Betriebsvereinbarungen sind unzulässig und unwirksam.