Kelber hat weiter Bedenken gegen Spahns Infektionsschutzgesetz

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat Zweifel an den Datensammlungen. die durch das reformierte Infektionsschutzgesetz erlaubt werden sollen. Vieles greife zu tief in die Grundrechte ein, außerdem gebe es keine Vorgaben über die Löschung von Daten.
Titelbild
Ulrich Kelber (links) mit Sigmar Gabriel (rechts). Kelber ist seit 2018 Bundesbeauftragter für Datenschutz.Foto: ODD ANDERSEN/AFP/Getty Images
Epoch Times25. März 2020

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat trotz einiger Nachbesserungen weiter Bedenken gegen den Entwurf des Infektionsschutzgesetzes von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). „Der Entwurf enthält erhebliche Eingriffe in Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Es ist zweifelhaft, ob diese in jeder Hinsicht erforderlich und damit verhältnismäßig sind“, heißt es in einer Stellungnahme für den Gesundheitsausschuss des Bundestags, über welche die „Rheinische Post“ (Online-Ausgabe) berichtet.

So fehle im Gesetzentwurf eine Löschungsregelung für die gesammelten Daten zum Verlauf der Epidemie. In den Entwurf solle daher eingefügt werden: „Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch, wenn die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Bedeutung für beendet erklärt wurde.“

Aufsichtsrecht gefordert

Auch will Kelber die Zuständigkeit über alle Datensammlungen erhalten, die von Bund und Ländern während der Epidemie gesammelt werden. Kelber begrüßt in seiner Stellungnahme, dass Handy-Ortungen wieder aus dem Entwurf gestrichen worden seien. Er habe aber „mit Verwunderung“ der Begründung zu dieser nunmehr weggefallenen Regelung entnommen, „dass diese mit Erfahrungen aus einem Land begründet werden, in dem die Datenschutz-Grundverordnung nicht gilt“, schreibt Kelber mit Blick auf Israel. (dts)



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