Kinderhilfswerk: Familienentlastungspaket hilft armen Familien nicht

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert das geplante Familienentlastungspaket. Das Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sei "sozial unausgewogen und armutspolitisch verfehlt".
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KinderFoto: iStock
Epoch Times11. Oktober 2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat vor der Bundestagsdebatte über das geplante Familienentlastungspaket Nachbesserungen zugunsten armer Familien gefordert.

Das Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sei durchaus „ein Schritt in die richtige Richtung“, erklärte das Kinderhilfswerk am Donnerstag in Berlin. Es sei aber gleichzeitig „sozial unausgewogen und armutspolitisch verfehlt“.

Die Familienförderung in Deutschland müsse sich auch am Ziel der Bekämpfung der Kinderarmut ausrichten. Die Erhöhungen von Kindergeld und Kinderfreibeträgen sowie die geplanten Veränderungen bei den Eckwerten des Einkommensteuertarifs seien allerdings keine geeigneten Maßnahmen, kritisierte die Organisation.

Der Gesetzentwurf, über den der Bundestag am Donnerstag erstmals berät, sieht vor, das Kindergeld Mitte 2019 um zehn Euro monatlich pro Kind zu erhöhen. Auch der Kinderfreibetrag soll 2019 und 2020 in zwei Schritten angehoben werden. Der Entwurf enthält zudem eine Erhöhung des Grundfreibetrags für alle Bürger sowie Erleichterungen beim Steuertarif, die in den kommenden beiden Jahren schrittweise in Kraft treten sollen.

„Es ist gut, dass für die Familienförderung in Deutschland Geld in die Hand genommen wird, aber es muss an den richtigen Stellen eingesetzt werden“, kritisierte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger. Die geplante Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag werde die Ungerechtigkeit im Steuersystems „noch weiter vorantreiben“, da die maximale  Entlastungswirkung durch den Kinderfreibetrag für gut verdienende Eltern die monatliche Erhöhung des Kindergeldes für Eltern mit niedrigem und mittlerem Einkommen übersteige.

Als „besonders problematisch“ sieht das Kinderhilfswerk, dass die besonders bedürftigen Kinder im Hartz-IV-Bezug komplett leer ausgehen, da das Kindergeld voll auf den Regelsatz angerechnet wird. (afp)



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