Seehofer für Kinderrechte im Grundgesetz – aber: Lambrecht-Vorschläge „gehen zu weit”

Die Kinderrechte stehen auf dem Prüfstand. Dem einen gehen die Formulierungen zu weit, dem anderen nicht weit genug. Eine Petition will dafür sorgen, dass die Kinderrechte gar nicht im Grundgesetz verankert werden.
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Bundesinnenminister Horst Seehofer (rechts) wendet sich gegen die Pläne von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (links)Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP via Getty Images
Epoch Times29. Februar 2020

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wendet sich gegen die Pläne von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. „Ich möchte, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben). „Ich habe als Parteivorsitzender ja dafür gesorgt, dass sie im Koalitionsvertrag stehen. Aber das ist mir ein bisschen zu detailliert und zu weitgehend.“

Einzelheiten nannte der CSU-Politiker nicht. Wie der RND unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, hat nicht nur Seehofers Haus Widerspruch eingelegt, sondern ebenso das Kanzleramt sowie alle von CDU und CSU geführten Ministerien – außer das Verteidigungsministerium. Der Streit soll nun Thema des Koalitionsausschusses am 8. März sein. Erst nachher könnte das Kabinett einen gemeinsamen Vorschlag billigen, der anschließend in Bundestag und Bundesrat diskutiert und verabschiedet werden müsste.

Lambrecht hatte auf der Grundlage von Empfehlungen einer Experten-Kommission Ende November vorgeschlagen, in den Grundgesetz-Artikel 6 folgenden Absatz aufzunehmen: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

In ihrem Haus heißt es, dieser Vorschlag verdeutliche, dass Kinder Träger eigener Grundrechte gegenüber dem Staat seien. Außerdem verankere er das Kindeswohlprinzip sowie ein Beteiligungsrecht des Kindes in der Verfassung. Zugleich stelle der Entwurf aber sicher, dass sich die neuen Inhalte und Formulierungen harmonisch in sie einfügten und das Elternrecht und die Elternverantwortung nicht beeinträchtigen. Dabei orientiere er sich an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Zudem werde es im parlamentarischen Verfahren ohnehin zu Korrekturen kommen.

Wie der RND unter Berufung auf Regierungskreise erfuhr, hat das Bundesinnenministerium einen sehr knappen Alternativvorschlag unterbreitet, der auf Regelungen zum Kindeswohl und zur Beteiligung verzichtet. Er lässt aus SPD-Sicht Forderungen der Opposition und der Zivilgesellschaft unberücksichtigt. Die erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat dürften so nicht erreichbar sein, hieß es aus der SPD. Dazu müssten auch die Grünen zustimmen. Ihnen geht schon Lambrechts Vorschlag nicht weit genug.

Petition gegen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz

Dass Kinderrechte gar nicht im Grundgesetz verankert werden, dafür setzt sich die gebürtige Luxemburgerin Doris Schuster ein. Die dreifache Mutter aus Hessen ist durch ihre jugendlichen Schulkinder sensibilisiert. Als sich die gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte gemeinsam mit ihrem Nachwuchs über die in der Schule behandelten Kinderrechte recherchiert, war sie überrascht.

Bereits in den Jahren 2013 und 2016 waren Anträge zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz von den Linken und den Grünen gescheitert. Gutachten hätten damals gezeigt, dass die Gefahr bestehe, Elternrechte „auszuhebeln“.

In Norwegen wurden die Kinderrechte bereits gesetzlich verankert. Seitdem leben die Eltern dort in ständiger Angst, dass die Behörden ihnen die Kinder wegen Nichtigkeiten entreißen. Der Begriff Kindeswohl wurde völlig neu definiert.

Mit ihrer Petition „Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz“ vom 15.12.2019 wendet sich Doris Schuster an die Öffentlichkeit. Die Online-Petition läuft noch bis zum 5. März. Derzeit haben 35796 Menschen die Petition unterzeichnet. (dts/sua)



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