Kirchen beklagen Aussetzung des Familiennachzugs für minderjährige Flüchtlinge

Die Zahl der jugendlichen syrischen Flüchtlinge, die nur noch den eingeschränkten subsidiären Status erhalten, ist dem ARD-Bericht zufolge in diesem Jahr sprunghaft angestiegen: von 105 im Jahre 2015 auf 2.263 bis Ende November 2016.
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Tausende Migranten und Flüchtlinge warten in Griechenland auf die Weiterreise nach Nordeuropa.Foto: LOUISA GOULIAMAKI/AFP/Getty Images
Epoch Times27. Dezember 2016

Die Kirchen in Deutschland und das Deutsche Institut für Menschenrechte haben die Aussetzung des Familiennachzugs für minderjährige Flüchtlinge scharf kritisiert.

Der Präsident der Diakonie in Deutschland, Ulrich Lilie, forderte gegenüber der ARD die Politik zum Gegensteuern auf: „Wer traumatisierte Kinder in einer Welt von ausschließlich jungen Männern aufwachsen lässt, schafft genau die Probleme, vor der sich die Gesellschaft verständlicherweise fürchtet. Das ist das organisierte Scheitern von Integration“.

Nach einem Bericht des ARD-Hauptstadtstudios vom Dienstag ist die im Februar 2016 angekündigte Härtefallregelung auf der Basis von Einzelfallprüfungen nie umgesetzt worden.

Nur subsidärer Schutz: Kein Familiennachzug in den nächsten zwei Jahren

Demnach bekommen immer mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Syrien nur subsidiären Schutz, der den Elternnachzug für zwei Jahre ausschließt.

Die Zahl der jugendlichen syrischen Flüchtlinge, die nur noch den eingeschränkten subsidiären Status erhalten, ist dem ARD-Bericht zufolge in diesem Jahr sprunghaft angestiegen: von 105 im Jahre 2015 auf 2.263 bis Ende November 2016.

Die Fachbereichsleiterin der Caritas im Erzbistum Berlin, Christina Busch, sagte der ARD, sie sehe einen großen Vertrauensverlust bei den Ehrenamtlichen, wenn die Behörden „Pingpong auf dem Rücken von jungen Flüchtlingen spielen“.

Und das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht in der Aussetzung des Familiennachzugs einen klaren Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention.

„Wenn ein Kind von seinen Eltern getrennt ist, besteht eine zwingende völkerrechtliche Verpflichtung, die Zusammenführung zu ermöglichen“, sagte Ute Sonnenberg gegenüber der ARD. Die Behörden in Deutschland hätten hier „einen Ermessensspielraum von Null“. (dts)



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