Klage in Karlsruhe: AfD und Union fordern Komplett-Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin

Die Bundestagswahl fand in Berlin 2021 parallel mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus statt. Erstere soll nur teilweise, letztere wird überall in der gesamten Stadt wiederholt. Wieso?
Titelbild
Deutschlandfahne über dem ReichstagsgebäudeFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times1. Dezember 2022

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Die AfD-Bundestagsfraktion will vor dem Bundesverfassungsgericht eine komplette Wiederholung der Bundestagswahl im Land Berlin erreichen. Fraktionsjustiziar Stephan Brandner kündigte am Donnerstag in Berlin eine Klage vor dem Karlsruher Gericht gegen die Entscheidung des Bundestags an, die Wahl nur in 431 von 2.257 Berliner Wahlbezirken wegen Pannen am Wahltag im vergangenen Jahr wiederholen zu lassen.

Die Wahl müsse im Land Berlin „vollständig wiederholt werden, sonst ist nicht nur das Ansehen der Demokratie gefährdet“, erklärte Brandner. Er wies darauf hin, dass die Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin, die zeitgleich mit der Bundestagswahl am 26. September 2021 stattfand, komplett wiederholt wird; dies hatte das Berliner Verfassungsgericht entschieden.

Die Bundestagswahl sei „parallel unter gleichermaßen katastrophalen Bedingungen verlaufen“ und müsse deshalb ebenso komplett wiederholt werden, argumentierte er.

Auch die Union wird wegen der erheblichen Bundestags-Wahlpannen in Berlin vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Bundestagsfraktion bereite derzeit eine entsprechende Beschwerde vor, die fristgerecht eingereicht werden soll. Man halte die Entscheidung der Ampel-Koalition im Wahlprüfungsverfahren „für inhaltlich falsch und grob rechtswidrig, weil sie nach rein parteitaktischen Erwägungen getroffen wurde und dem Berliner Wahlchaos nicht ansatzweise gerecht wird“, sagte der Parlamentsgeschäftsführer der Fraktion, Patrick Schneider.

Im November Teilwiederholung beschlossen

Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 war es in vielen Berliner Stimmlokalen unter anderem aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen gekommen, weitere organisatorische Mängel hatten lange Warteschlangen verursacht. Der Bundestag hat wegen solcher Pannen im November mit den Stimmen der Koalition eine Teilwiederholung beschlossen.

Die AfD-Fraktion beruft sich in ihrer Klage auf Artikel 41 des Grundgesetzes. Dieser besagt, dass die Wahlprüfung Sache des Bundestags ist – und dass gegen das Ergebnis einer solchen Wahlprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt werden kann.

Anfang November hatte der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP beschlossen, wegen zahlreicher Pannen die Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken zu wiederholen. Union und AfD ging das nicht weit genug. Die beiden Oppositionsfraktionen wünschten sich eine Wiederholung in wesentlich mehr Wahlbezirken.

Betroffen waren nach dem Beschluss des Parlaments 327 der 2.256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1.507 Briefwahlbezirke. Die Wiederholung soll mit Erst- und Zweitstimme erfolgen.

„Uns leuchtet nicht ein, warum nur in 20 Prozent der Wahlbezirke wiederholt werden soll, wenn das Chaos doch in allen Wahllokalen geherrscht hat“, so Brandner gegenüber Epoch Times.

Dem Beschluss der Fraktion folgt nun die Aufsetzung der Klage, die in wenigen Wochen in Karlsruhe eingereicht werden soll. Brandner sehe keinen Grund, warum das Gericht anders entscheiden sollte als beim Berliner Abgeordnetenhaus, die Bedingungen seien gleich gewesen. (afp/nmc)

 



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