Ansprüche der Aktionäre sind nachrangig
Klage scheitert: Wirecard-Aktionäre gehen leer aus
Aktionäre des insolventen Wirecard-Konzerns haben vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage erlitten. Der BGH entschied, dass sie Gläubigern nicht gleichgestellt sind

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Symbolbild).
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Im Kampf um Geld aus der Insolvenzmasse haben Aktionäre des insolventen früheren Dax-Konzerns Wirecard vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage erlitten. Der BGH entschied, dass sie bei der Verteilung den Gläubigern nicht gleichgestellt werden. Sie müssen sich hinten anstellen. (Az. IV ZR 127/24)
Geklagt hatte der Vermögensverwalter Union Investment, der zum Zeitpunkt der Wirecard-Pleite noch mehr als 70.000 Aktien hielt.
Er argumentierte damit, dass die Anleger von Wirecard getäuscht worden seien. Das Münchner Unternehmen soll über Jahre Scheingeschäfte in Milliardenhöhe verbucht und den Umsatz so immer weiter künstlich aufgebläht haben. Ende Juni 2020 meldete Wirecard dann Insolvenz an.
Ansprüche der Aktionäre sind nachrangig
Der BGH erklärte nun, dass Aktionäre den unternehmerischen Risiken näherstehen als Gläubiger wie beispielsweise Banken, die dem Unternehmen Kredite gaben – und ihre Ansprüche darum nachrangig seien.
Ohnehin ist die Wirecard-Insolvenzmasse mit etwa 650 Millionen Euro viel kleiner als die Summe der Forderungen von insgesamt 15,4 Milliarden Euro. (afp/red)
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