Klagen gegen unfaire Behandlung: Flüchtlingspaten wollen nach Anerkennung ihrer Schützlinge nicht weiterzahlen

In Hessen hatten Flüchtlingspaten geklagt, weil sie nach Anerkennung ihrer Schützlinge vom Jobcenter zu Zahlungen aufgefordert worden waren. Das soll laut den Grünen geändert werden.
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Flüchtlingspaten wollen nach der Anerkennung ihrer Schützlinge nicht weiterzahlen.Foto: Chung Sung-Jun/Getty Images
Epoch Times26. Mai 2017

Die Grünen dringen darauf, die Bedingungen für Flüchtlingspatenschaften engagierter Bürger zu verbessern.

Die Dauer der Bürgschaft für einen Flüchtling sollte von derzeit fünf auf zwei Jahre verkürzt werden, sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin-Göring Eckardt am Freitag der Nachrichtenagentur AFP. Sie reagierte damit auf Klagen von Freiwilligen, die sich zu Unterhaltsleistungen für Flüchtlinge verpflichtet hatten, nun aber länger zahlen müssen als angenommen.

Menschen in Deutschland seien bereit, mit Patenprogrammen und Bürgschaften viel für die Familienzusammenführung und Integration zu leisten. „Paten, die für einen Flüchtling bürgen, sollten maximal zwei Jahre nach dessen Einreise haften“, sagte Göring-Eckardt. „Danach sollte die Haftung enden.“

Die Bundesregierung müsse den Familiennachzug grundsätzlich ermöglichen, forderte die Fraktionschefin. Zumindest müsse allerdings die Aufnahme von Familienangehörigen aus Syrien über Aufnahmeprogramme und Bürgschaften verbessert werden.

Diese seien bislang die einzige Möglichkeit für in Deutschland lebende Syrer, ihre Familienangehörigen aus dem Konfliktgebiet sicher und legal herauszuholen.

Asylstatus der Schützlinge anerkannt – Paten müssen trotzdem weiterzahlen

In Hessen hatten Flüchtlingspaten geklagt, weil sie nach Anerkennung ihrer Schützlinge vom Jobcenter zu Zahlungen aufgefordert worden waren. Sie waren davon ausgegangen, dass ihre Bürgschaft mit der Anerkennung erlischt – wobei sie sich auf Zusagen von Landesbehörden beriefen.

Berichten zufolge deutet sich nun aber ein Entgegenkommen des Bundes an. Dies ergab sich aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Linke).

Wenn jemand bei Abgabe der Bürgschaft davon ausging, dass diese nur einige Monate gilt, könnten ihm demnach die Forderungen erlassen werden. Eine Bürgschaft könne wegen Irrtums angefochten werden, hieß es zur Begründung.

Göring-Eckardt kritisierte dies als ungenügend: „Diese Engagierten verdienen keine Schlupflöcher, sondern klare und tragbare gesetzliche Regelungen.“

Wegen der Auseinandersetzung hatte die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr für Altfälle eine Ausnahmeregelung geschaffen: Wer die Bürgschaft vor dem 6. August 2016 übernahm, muss nicht fünf, sondern nur drei Jahre zahlen.

Hintergrund ist, dass vor diesem Zeitpunkte eine relativ unbestimmte Regelung gegolten hatte. Seit August vergangenen Jahres stehen die fünf Jahre im Gesetz. (afp)



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