„Knöllchen“-Urteil in Frankfurt: Nur staatliche Firmen dürfen den Straßenverkehr überwachen

Am 20. Januar fiel für Autofahrer eine Grundsatzentscheidung in Frankfurt am Main. "Knöllchen", die durch private Dienstleister im Auftrag einer Stadt oder Gemeinde verteilt wurden, sind nun anfechtbar. Es sind nicht alle Bundesländer gleichermaßen betroffen.
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Kommunen dürfen keine privaten Dienstleister zur Verkehrsüberwachung einsetzen. Gegen «Knöllchen» könnte sich so mancher Autofahrer nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt jetzt wehren.Foto: Bernd Wüstneck/dpa/dpa
Epoch Times22. Januar 2020

In Frankfurt am Main hatte das hessische Oberlandesgericht am Montag ein Urteil veröffentlicht, demzufolge die Überwachung des Frankfurter Parkraums als hoheitliche Aufgabe nicht auf private Dienstleister übertragen werden darf.

Ein Parksünder hatte gegen ein Verwarngeld geklagt, welches ein als sogenannter „Stadtpolizist“ eingesetzter Leiharbeiter einer privaten Firma verhängt hatte (AZ 2 Ss-OWi 963/18).

Das OLG erklärte, dass das Verfahren gegen den Betroffenen einzustellen sei, und begründete dies mit der Feststellung, dass die zugrundeliegenden Beweise einem absoluten Beweisverwertungsverbot unterlägen.

Der Einsatz „privater Dienstleister“ zur Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs sei gesetzeswidrig. Das Recht, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, sei ausschließlich dem Staat – hier konkret der Polizei – zugewiesen, so das OLG.

Grundsatzurteil: Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister rechtswidrig

Das Gericht stellte klar, dass dieses im Rechtsstaatsprinzip verwurzelte staatliche Gewaltmonopol sich auf die gesamte Verkehrsüberwachung, d.h. sowohl den fließenden als auch den ruhenden Verkehr, beziehe.

Das bedeutet, dass die gesamte Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister rechtswidrig ist und dadurch wohl hunderttausende Ordnungswidrigkeitsverfahren rückwirkend anfechtbar werden.

Zur Grundsatzentscheidung des OLG Frankfurt erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag: „Öffentliche Aufgaben müssen durch die Öffentliche Hand wahrgenommen werden. Wenn Kommunen dies nicht (mehr) können, ist dies eine direkte Folge der jahrelangen systematischen Unterfinanzierung durch die Landesregierung, wodurch die Städte und Gemeinden ihren ureigenen Aufgaben kaum noch nachkommen können.“

Er hofft, dass die Stadt Frankfurt und die anderen betroffenen Kommunen dieses Urteil nun zum Anlass nehmen, ihre kommunalen Polizeibehörden personell sinnvoll auszustatten. Gerade in Frankfurt, aber auch in anderen hessischen Städten, gäbe es bereits lange ein erhebliches Vollzugsdefizit auf den Straßen, worunter gerade die Schwächsten leiden würden, so der Linken-Politiker.

Darmstadt will Verkehrsüberwachung wieder selbst durchführen

Unter anderem kündigte das hessische Darmstadt am Dienstag an, die Verkehrsüberwachung wieder vollständig durch städtisches Personal erledigen zu lassen.

Der Deutsche Städtetag bezweifelt, dass sich das „Knöllchen-Urteil“ des Frankfurter Oberlandesgerichts auf andere Bundesländer als auf Hessen auswirkt. Nach Kenntnisstand des Städtetags setzen Städte außerhalb Hessens bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs auf eigenes Personal statt auf private Dienstleister.

„Deshalb hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt keine unmittelbare Signalwirkung für Städte in anderen Bundesländern“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Mittwochsausgaben).

ADAC: Urteil schafft Rechtssicherheit

Der ADAC begrüßte das Urteil: „Das Urteil des OLG Frankfurt schafft aus Sicht des ADAC Rechtssicherheit, dass Kommunen hoheitliche Aufgaben nicht an private Dritte auslagern dürfen“, so ein Sprecher. Frankfurt müsse sich nun eine gesetzeskonforme Art der Parkraumüberwachung überlegen.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags hob allerdings hervor, dass das aktuelle Urteil nur für den öffentlichen Raum gelte. „Auf privaten Flächen, wie beispielsweise Parkflächen vor Supermärkten, können private Dienstleister die Parkraumüberwachung übernehmen“, sagte Dedy den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. (dts/er)



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