Koalitionsvertrag: Eine gefährliche Blanko-Vollmacht für die Regierung

Laut vorliegendem Koalitionsvertrag müssen CDU, CSU und SPD in einer GroKo einheitlich im Bundestag abstimmen, wechselnde Mehrheiten werden ausgeschlossen. Das ist eine Blanko-Vollmacht für die Gesetzesvorlagen der Regierungsspitze.
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Alle in Reih und Glied ...Foto: Bernd Wüstneck/dpa

Im möglichen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD stehen auf den Zeilen 8302-8304 folgende Sätze:

„Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“

Bedeutet das nicht, dass künftig alle Bundestagsabgeordneten von CDU, CSU und SPD einheitlich abstimmen müssen? Und das auch bei Themen, die nicht einmal Gegenstand des Vertrages waren?

Im Grundgesetz, Artikel 38 (1) steht geschrieben (Quelle: Hier): „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Das Grundgesetz gibt die allgemeinen Richtlinien vor. Der Abgeordnete ist frei gewählt und in seinen Abstimmungen ebenfalls frei. So schrieb deliberationdaily.de im Jahre 2013: „Wie passt da der Koalitionszwang hinein? Ganz einfach: niemand zwingt Leute, in eine Partei zu gehen. Dass es in der Realität kaum eine andere Chance gibt, in den Bundestag zu gehen, spielt für dieses Argument keine Rolle. Das Grundgesetz weist den Parteien diese Funktion ausdrücklich zu. Wenn ein Abgeordneter sich also nicht dem Fraktionszwang unterwerfen will, muss er das auch nicht tun. Ihm oder ihr bleiben zwei Möglichkeiten: der Rücktritt vom Mandat oder der Austritt aus der Partei.

Dass eine Partei sich auf eine gemeinsame Linie einigt, ist normal und als Koalitonszwang bzw. als Koalitionsdisziplin bekannt. Kein Abgeordneter kann alle Schriften und Dokumente lesen, die Themen werden innerhalb einer Fraktion fachgerecht aufgeteilt.

Eine Blanko-Vollmacht für drei Parteien

Was ist neu und gefährlich daran?

Was die CDU/CSU und die vermutliche Kanzlerin Merkel vorgeben werden, muss 1:1 demnach von der SPD unterschrieben werden, natürlich auch von den Fraktionsmitgliedern der CDU/CSU. Die drei Parteien werden im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, beispielsweise bei Gesetzesvorlagen einstimmig zuzustimmen, egal, welche Themen sie betreffen und unabhängig davon, ob sie schon im Koalitionsvertrag beschrieben wurden.

Wenn es eine Gesetzesvorlage der Regierung gäbe, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu privatisieren,  also den Rundfunkbeitrag zu streichen, dann müssten lt. Koalitionsvertrag alle von SPD, CDU und CSU zustimmen?

Das Recht, Gesetzentwürfe vorzuschlagen, hat jede Partei. Diese werden dann vom Bundestag in die Ausschüsse zur Feinabstimmung überwiesen. Anschließend geht es zurück in den Bundestag zur Abstimmung. In den Ausschüssen gibt es auch Mehrheitsverhältnisse – aber in dem  Koalitionsvertrag heißt  es, auch „in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab.“

Es ist vergleichbar damit, dass allen Gesetzen und Verordnungen, die aus Brüssel kommen, ebenfalls zugestimmt werden muss – auch dies ist ein permanenter Koalitionszwang.

Kann man 2018 eine Blanko-Vollmacht unterschreiben, die auch beinhaltet, dass man im jahr 2021 allem zustimmt?

463.723 SPD-Mitglieder entscheiden über die kommende Regierung

Der ehemalige Verfassungsrechtler Paul Kirchhof weist im „Merkur“ noch auf ein anderes heikles Thema hin:

Seit wann entscheiden Parteimitglieder über die Dinge, die Wähler entscheiden sollen? Parteimitglieder zahlen Beiträge und sind daher „parteiisch“. Sie hätten ein „gekauftes Sonderstimmenrecht“.

Der Wähler entscheidet, nicht die Basis einer Partei … Sie ist dazu nicht legitimiert, weil sie nicht gewählt wurde.“

Nun entscheide über die kommende Regierung von Deutschland eine kleine parteiische Gruppe. Dieser Vorgang sei „schlicht verfassungswidrig – und kaum jemand ist beunruhigt“.

Der Rechtswissenschaftler hält es nicht für ausgeschlossen, dass es zu einer Klage kommen wird. Er selbst spricht sich dafür aus, dass die Parteien schon vor der Wahl klar erklären, mit wem sie anschließend eine Koalition eingehen werden.

Und: Wer kontrolliert die korrekte Auszählung der schon jetzt laufenden pateiinternen Abstimmung?

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