Kölner Raser-Unfall mit einem Todesopfer erneut vor Gericht

Der Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln machte bundesweit Schlagzeilen. Die beiden Raser bekamen Bewährungsstrafen, aber der BGH hob das Urteil teilweise auf. Nun droht den Männern doch noch das Gefängnis.
Titelbild
Kerzen, Blumen und ein weiß bemaltes Fahrrad an der Gedenkstätte für die getötete Radfahrerin in Köln.Foto: Oliver Berg/dpa
Epoch Times12. März 2018

Köln (dpa) – Ein Raser-Unfall mit einem Todesopfer beschäftigt von Montag an (09.15 Uhr) ein weiteres Mal das Kölner Landgericht. Zwei junge Männer hatten sich im April 2015 in Köln-Deutz ein Rennen geliefert und einen Unfall verursacht, bei dem eine Radfahrerin ums Leben kam.

Das Landgericht verurteilte die beiden Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hielt die Strafaussetzung zur Bewährung nicht für angemessen und hob das Urteil teilweise auf. Nun müssen die heute 24 und 25 Jahre alten Männer doch noch damit rechnen, ins Gefängnis zu kommen.

Nach Auffassung des BGH hatten die Kölner Richter bei ihrem Urteil von 2016 nicht berücksichtigt, wie sich die Bewährungsstrafen auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würden. Außerdem hätten sie nicht beachtet, dass die beiden türkischstämmigen Deutschen den Unfall mit ihrer aggressiven Fahrweise vorsätzlich herbeiführten.

Die Höhe der Freiheitsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten beanstandete der BGH dagegen ebenso wenig wie die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. In dem neuen Prozess geht es allein darum, ob die Strafen zur Bewährung ausgesetzt werden können oder nicht.

Opferanwalt Nikolaos Gazeas fordert einem Bericht zufolge Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Die bisher verhängten Urteile seien „ein Schlag ins Gesicht für die Eltern und den Bruder der Verstorbenen gewesen, sie haben aber auch das Vertrauen der Bevölkerung in eine gerechte Justiz massiv erschüttert“, sagte Gazeas dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Montag).

Eigentlich war der Revisionsprozess schon für Dezember geplant. Der erste Verhandlungstag hatte jedoch ein schnelles Ende, weil sich herausstellte, dass ein Schöffe befangen sein könnte. Für die Neuauflage sind drei Verhandlungstage angesetzt, das Urteil könnte am kommenden Montag (19. März 2018) fallen.



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