Kölner Stadtarchiv: Gutachten macht Baufehler bei U-Bahnbauarbeiten für Einsturz verantwortlich

Eine "Fehlerstelle in einer sogenannten Schlitzwand-Lamelle" bei U-Bahnbauarbeiten habe am 3. März 2009 zum Einsturz des Kölner Staatsarchivs geführt, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen - dies stand in einem Sachverständigengutachten, das die Kölner Staatsanwaltschaft heute vorgelegt hat.
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Feuerwehrmänner arbeiten am 3. März 2009 in den Trümmern des eingestürzten Kölner Stadtarchivs.Foto: HENNING KAISER/AFP/Getty Images
Epoch Times11. Mai 2017

Mehr als acht Jahre nach dem verheerenden Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat die Staatsanwaltschaft ein Sachverständigengutachten vorgelegt.

Danach führten Baufehler und konkret eine „Fehlerstelle in einer sogenannten Schlitzwand-Lamelle“ zu dem Einsturz, wie ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft am Donnerstag sagte.

Die Staatsanwaltschaft werde nun „sehr zügig“ abschließend entscheiden, ob Anklage erhoben wird. Alle anderen Beweismittel seien längst ausgewertet.

Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Zwei Menschen kamen ums Leben

Das Gebäude des Stadtarchivs am Kölner Waidmarkt, eines der bedeutendsten Kommunalarchive Europas, war bei U-Bahnbauarbeiten am 3. März 2009 zusammengestürzt und hatte zwei Nachbarhäuser mit in die Tiefe gerissen. Zwei Anwohner kamen bei dem Einsturz ums Leben.

Bereits seit Jahren gibt es Vermutungen, wonach Baufehler bei der Errichtung einer Schlitzwand an der U-Bahnbaustelle vor dem Archivgebäude zu dessen Einsturz geführt haben könnten.

Die Baufirmen vertreten hingegen die These, dass ein nicht vorhersehbarer Einbruch von Grundwasser die Gebäude unterspült und zum Einsturz gebracht habe.

Verjährungsfrist: Spätestens bis zum 2. März 2019 soll ein Urteil fallen

Die Justiz steht wegen der Verjährungsfrist von zehn Jahren zunehmend unter Zeitdruck. Das Urteil in einem Strafprozess müsste spätestens bis zum 2. März 2019 fallen.

Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt nach Angaben des Sprechers immer noch gegen fast hundert namentlich Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung.

Parallel dazu läuft auch ein Zivilverfahren. Das Obergutachten steht in diesem Fall noch aus, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auch die Kläger und Beklagten haben Gutachter eingeschaltet. (afp)

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