Kommt eine europaweite einheitliche Datenschutzerklärung?

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat sich für eine europaweit einheitliche "Muster-Datenschutzerklärung" ausgesprochen. Er plädierte für ein zweistufiges Verfahren der Datenschutzerklärung.
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AGBs und Datenschutzerklärungen werden oft einfach "weggeklickt".Foto: iStock
Epoch Times29. April 2019

Das Bundesinnenministerium denkt über Maßnahmen für deutlich einfachere Datenschutzerklärungen auf Webseiten oder in Apps nach.

Wenn viele Bürger bei digitalen Diensten die Datenschutzerklärung oder die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten „ohne Kenntnisnahme wegklicken, dürfte dies ein Hinweis sein, dass in diesem Bereich noch Verbesserungspotenzial besteht“, heißt es in der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, über die das „Handelsblatt“ berichtet. Als Konsequenz schlägt das Ministerium verschiedene Maßnahmen vor, um Datenschutzhinweise übersichtlicher und verständlicher zu gestalten.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber spricht sich für eine europaweit einheitliche „Muster-Datenschutzerklärung“ aus. „Insbesondere wenn dies dazu führen würde, dass sich Bürgerinnen und Bürger mehr mit den Umständen und Folgen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten auseinandersetzen, wäre eine entsprechendes Muster ein absoluter Gewinn für den Datenschutz“, sagte Kelber dem „Handelsblatt“.

Auch Piktogramme, Icons und Bildsymbole wären denkbar

Eine Möglichkeit bestehe etwa darin, dass der Europäische Datenschutzausschuss, ein Gremium, in dem alle Leiter der Datenschutz-Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, „für den Bereich von Internet und digitaler Welt eine rechtskonforme europaweit einheitliche Muster-Datenschutzerklärung erarbeitet“. Das würde wegen des „Wiedererkennungswertes der Erklärungen“ nicht nur den Nutzern Vorteile bringen, ist das Innenministerium überzeugt.

Auch Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere, könnten profitieren. Sie hätten den Vorteil, „dass ihnen einfach und kostengünstig eine Datenschutzerklärung angeboten wird“. Für „gut geeignet“ hält das Ministerium auch Piktogramme, Icons oder Bildsymbole. Das neue europäische Datenschutzrecht erlaubt den Einsatz solcher vereinfachten Darstellungen für Verbraucherinformationen.

Einheitliche Regeln gibt es dafür aber noch nicht. Berlin sieht hier Brüssel in der Pflicht. Die EU-Kommission habe „die Befugnis, mit einem delegierten Rechtsakt nähere Bestimmungen zu den Bildsymbolen zu erlassen“. Daneben sucht die Bundesregierung selbst nach Möglichkeiten für verständlichere Datenschutzerklärungen.

Gutachten des Verbraucherministeriums geplant

Das Bundesverbraucherministerium etwa plant noch in diesem Jahr die Vergabe eines Forschungsvorhabens „lnnovatives Datenschutz-Einwilligungsmanagement“. Das Gutachten soll anhand der in der Praxis angewandten Modelle prüfen, welche Kriterien für die Verbraucher entscheidend sind und dann eine handhabbare Lösung vorschlagen.

Eine vereinfachte Datenschutzerklärung dürfe aber nicht dazu führen, den Bürgern wichtige Informationen vorzuenthalten, mahnte er. Kelber plädierte daher für ein zweistufiges Verfahren.

Eine vereinfachte, standardisierte Datenschutzerklärung als erste, sofort zugängliche und einen Überblick verschaffende Schicht sowie die detaillierte Datenschutzerklärung als dahinterliegende, gesondert abrufbare und verlinkte Schicht“, sagte der Datenschützer.

Zudem gab er zu bedenken, dass zwischen rein informativen Datenschutzerklärungen und solchen, mit denen eine Einwilligung abgegeben wird, unterschieden werden müsse. „Gerade bei Letzteren könnte eine verkürzte Form den rechtlichen Anforderungen nicht genügen“, sagte Kelber. (dts)



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