Wird nun Fall für EuGH: Kopftuchverbot für Kassiererin bleibt umstritten

Das BAG hatte über eine Klage einer Drogeriemarkt-Kassiererin aus Franken zu entscheiden. Ihr Arbeitgeber untersagt generell das Tragen von Kopfbedeckungen und religiösen oder weltanschaulichen Zeichen.
Titelbild
Eine Frau mit Kopftuch in einem deutschen Gericht.Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Epoch Times30. Januar 2019

Inwieweit Arbeitgeber in Deutschland Mitarbeiterinnen das Tragen eines muslimischen Kopftuchs verbieten dürfen, bleibt weiter offen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt legte am Mittwoch die Klage einer Drogeriemarkt-Kassiererin dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Dieser soll klären, ob bei einem grundsätzlich zulässigen allgemeingültigen Verbot religiöser Symbole noch ein Spielraum für die Abwägung mit der Religionsfreiheit bleibt. (Az: 10 AZR 299/18)

Hintergrund ist ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2017. Darin hatten die Luxemburger Richter betont, dass EU-Recht zwar auch am Arbeitsplatz eine Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung verbietet. Eine neutrale Regelung, die „das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens“ verbietet, verstoße aber nicht dagegen. Allerdings müsse der Arbeitgeber diese Regelung dann auch schlüssig und diskriminierungsfrei anwenden.

Das BAG hatte nun über die Klage einer Drogeriemarkt-Kassiererin aus Franken zu entscheiden. Ihr Arbeitgeber untersagt generell das Tragen von Kopfbedeckungen und religiösen oder weltanschaulichen Zeichen. Er beruft sich auf seine unternehmerische Freiheit und ist der Auffassung, dass diese auch seinen Wunsch eines gegenüber den Kunden weltanschaulich neutralen Auftritts einschließt.

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg gab der Kassiererin auf ihre Klage hin recht. Das BAG hält dies im konkreten Fall wohl ebenfalls für denkbar. Vom EuGH will es daher wissen, ob nach dem Urteil aus 2017 ein solches Kopftuchverbot immer wirksam ist, oder ob den nationalen Gerichten trotzdem noch ein Spielraum zur Abwägung zwischen Unternehmens- und Religionsfreiheit bleibt.

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter beschlossen in Erfurt, den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Damit wird der Fall aus Bayern zum Präzedenzfall dafür, ob Unternehmen im Interesse ihrer Neutralität gegenüber Kunden in Grundrechte von Arbeitnehmern eingreifen können. (afp/dpa)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion