Korruption, Umweltdelikte und Betrug: Justizministerin verteidigt geplante Unternehmenssanktionen

Nach den Plänen von Lambrecht sollen Unternehmen bei Betrug, Korruption oder Umweltdelikten künftig hohe Bußgelder zahlen müssen. Bundesjustizministerin Lambrecht (SPD) kann nicht nachvollziehen, wieso mit dem geplanten Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität die Wirtschaft unter Generalverdacht gestellt wird.
Titelbild
Arbeit in einer Gießerei.Foto: Bernd Wüstneck/dpa
Epoch Times8. September 2019

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat den Vorwurf der Wirtschaft, mit dem geplanten Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität unter Generalverdacht gestellt zu werden, zurückgewiesen. „Ich kann diesen Vorwurf absolut nicht nachvollziehen“, sagte Lambrecht dem „Handelsblatt“.

Die ganz große Mehrheit der Unternehmen verhalte sich absolut rechtstreu. „Aber es gibt eben auch andere, und gegen die möchte ich hart vorgehen können“, so die Ministerin.

Nach den Plänen von Lambrecht sollen Unternehmen bei Betrug, Korruption oder Umweltdelikten künftig hohe Bußgelder zahlen müssen. Bei großen Konzernen können das bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes sein, was zu zweistelligen Milliardenbeträgen führen kann.

Die Möglichkeit, bei schweren Verstößen Unternehmen auch abwickeln zu können, bezeichnete Lambrecht als „absoluten Extrem-Ausnahmefall“.

Dass dabei Unschuldige wie Beschäftigte, Aktionäre oder Zulieferer getroffen würden, ließ Lambrecht nicht gelten: „Wer denkt denn an die Mitarbeiter anderer Unternehmen, die einen Wettbewerbsnachteil haben, weil sie sich nicht durch Bestechung oder Manipulation bereichern?“ (dts)



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