Kramp-Karrenbauer: Altersbestimmung bei jungen Asylbewerbern ist unumgänglich

Eine Altersbestimmung bei jungen Flüchtlingen sei unumgänglich, meinte Annegret Kramp-Karrenbauer. Es würden "klare Regeln" und ein "geordnetes Verfahren" gebraucht, um das Alter von illegalen Migranten zu ermitteln, sagte sie dem MDR. 
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Symbolbild.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times26. April 2018

CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer hält eine Altersbestimmung bei jungen Asylbewerbern für unumgänglich. In rund anderthalb Jahren sei in 35 Prozent der untersuchten Fälle festgestellt worden, dass das angegebene Alter nicht richtig gewesen sei, sagte Kramp-Karrenbauer am Donnerstag dem Radiosender MDR.

Deshalb würden „klare Regeln“ und ein „geordnetes Verfahren“ gebraucht, um das Alter von illegalen Migranten zu ermitteln. In Zweifelsfällen müsse es auch medizinische Röntgen-Untersuchungen geben, sagte Kramp-Karrenbauer weiter. Dies diene auch dem Schutz unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Sie sollten in Jugendhilfe-Einrichtungen mit anderen Jugendlichen und nicht mit Erwachsenen zusammenleben.

Die CDU-Generalsekretärin sagte weiter, Missbrauch müsse der Staat aber nicht dulden. Jeder, der falsche Angaben über sein Alter mache, um einen persönlichen Vorteil daraus zu ziehen, „ist jemand, der im Grunde genommen das gesamte System von Flüchtlingshilfe und von Asylrecht in seinen Grundfesten erschüttert“.

Es sei wichtig, „auch juristisch auf einer möglichst klaren Grundlage arbeiten zu können“, sagte Kramp-Karrenbauer. Sie sehe da „rechtlich auch noch Spielraum“. So sollten nach ihrer Meinung unbegleitete jugendliche Asylbewerber auch in das Ausländer-Zentralregister aufgenommen werden. Es gebe immer wieder Fälle, in denen junge Flüchtlinge Schutzeinrichtungen verließen und dann teils durch ganz Europa reisten.

Das Bundesverwaltungsgericht prüft am Donnerstag in Leipzig, in welchen Fällen das Alter eines mutmaßlich minderjährigen unbegleiteten Flüchtlings zwingend von einem Arzt festgestellt werden muss. Im Ausgangsfall hatte das Jugendamt München allein per Augenschein eingeschätzt, dass ein unbegleiteter junger afghanischer Flüchtling volljährig sei und deshalb nicht in Obhut genommen werde. (afp)

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