Kramp-Karrenbauer: Kommando Spezialkräfte bleiben erhalten

Lange war unklar, wie es mit dem von mehreren Skandalen erschütterten KSK weitergehen würde. Nun schafft die Verteidigungsministerin Klarheit.
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Das Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr bleibt erhalten.Foto: Franziska Kraufmann/dpa
Epoch Times15. Juni 2021

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat sich für den Erhalt des nach mehreren Skandalen reformierten Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr entschieden.

„Klar ist, dass wir die einzigartigen militärischen Fähigkeiten brauchen, die im KSK vorhanden sind“, sagte die CDU-Politikerin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

„Geht der Verband den eingeschlagenen Weg konsequent weiter, wird er auch künftig ein strategisches Instrument der Sicherheitsvorsorge im nationalen Rahmen und im Verbund mit unseren Partnern sein.“

Kramp-Karrenbauer: Positiver Wandel beim KSK festgestellt

Die Ministerin hatte den Verband am Montag in seiner Heimatkaserne in Baden-Württemberg besucht. „Nach meinem gestrigen Besuch in Calw und den Gesprächen mit den Männern und Frauen des KSK bin ich überzeugt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Ich habe wahrgenommen, dass im Verband ein positiver Wandel eingesetzt hat“, so Kramp-Karrenbauer. „Die Regeln, die für die gesamte Bundeswehr gelten, werden jetzt auch vom KSK eingehalten. Die über 60 Maßnahmen für die Reform beginnen zu greifen und der Reformauftrag wird in Calw mit Leben gefüllt.“

KSK bekommt neuen Kommandeur per 1. September

Neuer Kommandeur des KSK wird der Kommandeur des letzten deutschen Einsatzkontingents in Afghanistan, Brigadegeneral Ansgar Meyer. Er werde zum 1. September Brigadegeneral Markus Kreitmayr ablösen, sagte Kramp-Karrenbauer den Obleuten im Verteidigungsausschuss des Bundestag. Das berichteten Teilnehmer der dpa.

Kreitmayr leitet den als erfolgreich bewerteten Reformprozess des KSK nach rechtsradikalen Vorfällen. Er ist aber selbst in die Kritik geraten, weil er im KSK eine Sammelaktion für verschwundene und nicht nach den Regeln aufbewahrte Munition veranlasst hatte.

Die Staatsanwaltschaft Tübingen prüft den Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzes, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Matthias Grundke Anfang April erklärt hatte.

Dies sei vergleichbar mit dem Straftatbestand der Strafvereitelung. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt Kreitmayr als unschuldig. Er hat sich zu dem Sachverhalt bislang nur intern, nicht aber öffentlich geäußert. (dpa)



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