Urteil im Diesel-Streit: Städte können Fahrverbote verhängen

Das Leipziger Gericht entschied heute, dass Städte grundsätzlich Fahrverbote für Dieselautos verhängen können.
Titelbild
Mehrere Dutzend Bürger fordern in Stuttgart die Annahme des Fahrverboturteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart.Foto:  Sina Schuldt/dpa
Epoch Times27. Februar 2018

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten in Städten hat Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) die Einführung einer blauen Plakette im Rahmen einer bundesweit einheitlichen Regelung gefordert.

Diese Plakette müsse jetzt kommen, erklärte Kretschmann am Dienstag in Stuttgart. Dies sei „unabdingbar, um kommunale Flickenteppiche zu vermeiden und eine effektive Kontrolle zu ermöglichen“.

Fahrverbote sind rechtlich möglich

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte zuvor entschieden, dass Städte zur Senkung der Luftbelastung grundsätzlich Fahrverbote für Dieselautos verhängen können. Eine bundeseinheitliche Regelung ist demnach aber nicht nötig.

Im konkreten Fall hatten Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe zur Luftreinhaltung geurteilt, dass auch Fahrverbote in Betracht gezogen werden müssten.

Dagegen legten die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein, weil sie die rechtliche Zuständigkeit für Fahrverbote beim Bund sahen. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revisionen nun weitgehend zurück.

Kretschmann erklärte nun, das Urteil gehe in seiner Relevanz weit über Stuttgart und Düsseldorf hinaus. „Nur mit einer bundesweit einheitlichen Regelung ist eine vernünftige Umsetzung des Gerichtsurteils machbar“, zeigte sich der Grünen-Politiker überzeugt.

Er kündigte zugleich an, dass Baden-Württemberg die erforderliche Fortschreibung des Luftreinhalteplans in Angriff nehmen werde, um den Anforderungen des Gerichts gerecht zu werden. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion