Kritik an AfD-Demo: AfD droht Berlins Bürgermeister mit rechtlichen Konsequenzen

Berlins Bürgermeister Michael Müller "missbraucht seine Macht und seinen Status, um kleinliche Hetze gegen die AfD zu betreiben", so der Berliner AfD-Pressesprecher, Ronald Gläser. Die AfD droht ihm daher mit rechtlichen Konsequenzen.
Titelbild
Die AfD droht dem regierenden Bürgermeister von Berlin Michael Müller für seine über Amtswegen gegebenen Äußerung, die in Verbindung zur AfD steht, mit rechtlichen Konsequenzen.Foto: iStock
Epoch Times28. Mai 2018

Die AfD droht Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD) mit rechtlichen Konsequenzen wegen dessen Unterstützung für die Anti-AfD-Demos in der Hauptstadt am Wochenende, berichtet die „Junge Freiheit“.

„Der Regierende Bürgermeister missbraucht seine Macht und seinen Status, der ihn zur Neutralität verpflichtet, um kleinliche Hetze gegen die AfD zu betreiben“, sagte der Pressesprecher des Berliner Landesverbands der Partei, Ronald Gläser, der Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses ist.

Michael Müller postete auf dem offiziellem Twitter-Account des Regierenden Bügermeisters von Berlin:

Zehntausende in Berlin heute auf der Straße, vor dem Brandenburger Tor und auf dem Wasser. Was für ein eindrucksvolles Signal für Demokratie und Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze.“

Die Verwendung des offiziellen Twitter-Accounts könnte problematisch sein.

Reker für negative Äußerung als Oberbürgermeisterin ermahnt

In der Vergangenheit gab es bereits Rechtsprechungen zu ähnlich gelagerten Fällen. So ermahnte das Verwaltungsgericht Köln im März 2017 die Kölner OB Henriette Reker (parteilos), weil sie mithilfe des städtischen Personals und unter Aufwendung von städtischen Sachmitteln parteipolitische Stellungnahmen verbreite, berichtete die Junge Freiheit.

Reker ließ zum AfD-Parteitag 2017 in Köln folgende Stellungnahme von ihrem Sprecher versenden:

Ich finde es unerträglich, daß unsere Stadt als Bühne für die Selbstdarstellung einer Partei mißbraucht werden soll, die zum Sammelbecken für Propagandisten von Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit in Deutschland geworden ist, dagegen gelte es ein deutliches Zeichen zu setzen.“

Auch das Bundesverfassungsgericht befasste sich mit einem Fall, wo eine Politikerin in ihrer politischen Funktion sich negativ zu einer Parteiveranstaltung der AfD äußerte.

Grundsatz der Neutralität muss gewahrt bleiben

Johanna Wanka (CDU) hatte sich als frühere Bildungsministerin negativ zu der AfD-Demonstration mit dem Motto: „Rote Karte für Merkel! – Asyl braucht Grenzen!“, geäußert. Wanka teilte damals über die Internetseite des Ministeriums mit:

Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.“

Dadurch, so die obersten Richter in Karlsruhe, habe Wanka die AfD in ihrer Chancengleichheit verletzt und „den Grundsatz der Neutralität staatlicher Organe im politischen Wettbewerb missachtet“, berichtete die Junge Freiheit.

Die Pressemitteilung von Frau Wanka „enthaltene abwertende Qualifizierung der Antragstellerin als eine Partei, die den Rechtsextremismus und die Radikalisierung der Gesellschaft fördert, ist geeignet, deren Position im politischen Meinungskampf zu beeinträchtigen“.

Die Bundesregierung dürfe sich zwar kritisch äußern, wenn sie von anderen Parteien angegriffen werde, dies müsse aber in einer sachlichen Weise erfolgen. (er)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion