Kritik an Bayern: Städtetag bemängelt „Öffnungsklausel“ in Streit um Grundsteuerreform

Bayern will in den Verhandlungen um die Grundsteuerreform eine Öffnungsklausel durchsetzen, um den Bundesländern eigenen Spielraum zu ermöglichen. Eine grundlegende Neukonzeption der Grundsteuer, wie sie Scholz vorschwebt, sei nicht verfassungskonform.
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Berchtesgaden mit dem Watzmann im Hintergrund, Bayern.Foto: iStock
Epoch Times3. Mai 2019

Im Streit um die Grundsteuerreform hat der Deutsche Städtetag das Beharren der bayerischen Landesregierung auf eigenen Regeln kritisiert. „Alleingänge, wie von Bayern verlangt, helfen nicht weiter“, sagte Städtetag-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der „Welt“. „Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung für die Grundsteuer. Ein einheitliches Recht hält den Bürokratie- und Verwaltungsaufwand in Grenzen, vor allem im Vergleich zu 16 verschiedenen steuerlichen Bewertungsregelungen.“

Eine einheitliche Regelung verhindere auch, dass die Bundesländer in einen „unfairen Steuerwettbewerb über die Bewertung von Grundstücken eintreten“, sagte Dedy weiter. „Die Städte halten die zwischen Bund und Ländern mehrheitlich verabredeten Eckpunkte für ein wertorientiertes Modell nach wie vor für eine gute Grundlage.“

Über die Reform der Grundsteuer wird schon seit Monaten gestritten. Bayern pocht auf eine sogenannte Öffnungsklausel, die den Ländern die Möglichkeit zu eigenen Regeln geben soll. Für Freitag kommender Woche ist eine Expertenanhörung zu einer solchen Öffnungsklausel geplant.

Grundlegende Neukonzeption – wie Scholz es möchte – sei nicht verfassungskonform

Die Grundsteuer muss nach einem Gerichtsurteil bis Ende dieses Jahres neu geregelt werden, weil die zur Berechnung herangezogenen Einheitswerte veraltet sind. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bevorzugt ein wertabhängiges Modell, bei dem unter anderem auch die Mietkosten, das Baujahr des Gebäudes und die Bodenrichtwerte berücksichtigt werden sollen.

Die Mehrheit der Finanzminister der Länder einigte sich im März auf einen Kompromiss für ein solches wertabhängiges Modell. Vor allem Bayern sträubt sich allerdings dagegen und plädiert für eine Berechnung nach der Fläche. Deswegen will der Freistaat eine Öffnungsklausel durchsetzen, um eigenen Spielraum zu haben.

Eine solche Klausel wäre nach Auffassung des Bundesinnenministeriums grundsätzlich verfassungskonform. „Der Bund kann entweder durch ein Freigabegesetz oder die Aufnahme einer Öffnungsklausel den Ländern einen gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum für eine abweichende Gesetzgebung einräumen“, zitiert die Düsseldorfer „Rheinischen Post“ aus einem Papier des von Horst Seehofer (CSU) geführten Ministeriums.

Eine grundlegende Neukonzeption der Grundsteuer, wie sie Scholz vorschwebt, sei dagegen nicht verfassungskonform. „Sie ist nach derzeitiger Verfassungslage den Ländern vorbehalten.“

CDU wirft Scholz vor, mit dem Kopf durch die Wand zu wollen

Die Unionsfraktion im Bundestag wirft Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vor, bei der Grundsteuerreform „mit dem Kopf durch die Wand“ zu wollen. „Scholz muss sich bewegen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Andreas Jung (CDU), der „Bild-Zeitung“. Andernfalls verursache der Finanzminister „einen Scherbenhaufen“, so der CDU-Politiker weiter.

Hintergrund: Das Kanzleramt hatte den Gesetzentwurf von Scholz gestoppt, weil dieser CSU-Forderungen nach einem bayerischen Sonderweg nicht berücksichtigt hatte.

(afp/dts)



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