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Neues Infektionsschutzgesetz

Kubicki: Bundesregierung hat Bürgern Klageweg versperrt - RKI bestätigt Inzidenz hat "keinen Aussagewert"

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Wolfgang Kubicki, FDP-Bundestagsabgeordneter und Bundestagsvizepräsident.

Foto: Sean Gallup/Getty Images

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Lesedauer: 2 Min.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hält das erweiterte Infektionsschutzgesetz für verfassungswidrig. „Der Rechtsweg ist massiv verkürzt worden“, sagte der FDP-Politiker der „Welt am Sonntag“ in einem Interview. Gegen das neue Infektionsschutzgesetz könne man keine Verwaltungsgerichte mehr anrufen, sondern müsse immer direkt zum Bundesverfassungsgericht gehen.
Ziel der Regierung sei es gewesen, „nicht nur die Bürger mit teils fragwürdigen Maßnahmen zu drangsalieren, sondern ihnen auch den Weg zu den Oberverwaltungsgerichten zu versperren“. Kubicki forderte unterdessen, die Möglichkeit der Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht für Oppositionsparteien zu erleichtern.
„Es gab einmal eine Zeit, in der die Große Koalition 80 Prozent der Abgeordneten stellte. Die Koalition hatte sich damals freiwillig verpflichtet, dass sie die Mehrheit für den Fall herstellen, dass sich zwei Fraktionen zur Normenkontrollklage entschließen. In meinem Land Schleswig-Holstein reichen ebenfalls zwei Fraktionen aus. Das sollte künftig die Regel werden“, sagte Kubicki der Zeitung.
Die FDP fordere die Unabhängigkeit des RKI, weil die „massiv einschneidenden Maßnahmen an Erklärungen dieser Behörde“ gebunden wären, so Kubicki.
Der Bundestagsvize übte Kritik an dem vom RKI ermittelten Inzidenzwert und dem Vorgehen der Behörde und Bundesregierung. Das Ministerium habe ihm bereits „schriftlich bestätigt, dass die vom RKI ermittelte Inzidenz gar keinen Aussagewert hat, was die reale Abbildung des Pandemiegeschehens angeht.“ Dennoch würde der Inzidenzwert als einziger Maßstab im Gesetz stehen.
Auf Anfrage der Epoch Times, bestätigte das RKI bereits im März, dass das RKI auch keine Zahlen erhebe, wie viele der positiv Getesteten tatsächlich erkrankt wären: „Diese Information wird dem RKI nicht übermittelt.“ (dts/sk)

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