Kubicki fordert umgehende Aufhebung aller grundrechtsbeschränkenden Corona-Maßnahmen

Die Inzidenzzahlen sind deutschlandweit niedrig und sinken immer weiter. Während die Bundesregierung an der „epidemischen Lage“ und den umfassenden Handlungsvollmachten festhalten will, fordert FDP-Vize Wolfgang Kubicki die Aufhebung nahezu aller Maßnahmen.
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Wolfgang Kubicki.Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP via Getty Images
Epoch Times11. Juni 2021

Der stellvertretende FDP-Vorsitzende, Wolfgang Kubicki, kritisierte die Bundesregierung erneut scharf. Er fordert von der Regierung, alle Einschränkungen der Grundrechte, die mit der Corona-Lage begründet werden, mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Die Inzidenz liegt bundesweit unter 20 und in einigen Kreisen sogar bei null, begründet er seine Forderung. Damit entfalle die Rechtsgrundlage für grundrechtseinschränkende Maßnahmen. Nach dem Infektionsschutzgesetz sind die Beschränkungen aufzuheben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenzzahl im jeweiligen Kreis unter 35 pro 100.000 Einwohner falle, argumentiert Kubicki im Interview mit der „Welt“.

Auch die Übergangszeit von 14 Tagen zur Beobachtung des Inzidenzverhaltens sei bereits erreicht.

Ob man die Maskenpflicht in der Übergangsphase, also so lange, bis alle Menschen ein Impfangebot erhalten haben, beibehalten wolle, stünde noch zur Diskussion offen, schlägt Kubicki vor. Alle anderen Maßnahmen müsse man in Anbetracht der Rechtsgrundlage umgehend aufheben.

Es gebe immerhin eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Wiederkehr zum Normalzustand. Diese sei im Infektionsschutzgesetz definiert. Diese Pflicht habe die Regierung im Bund wie in den Ländern zu erfüllen.

Bezug nehmend auf Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelows Forderung, die Maßnahmen erst im Herbst aufzuheben, sagt Kubicki: „Zu sagen, ‚wir warten bis zum Herbst‘, finde ich ziemlich ambitioniert von Regierungen, die eigentlich auf die Verfassung vereidigt sind.“

„Möglich ist eigentlich wieder alles“, betont Kubicki. Im Falle zögerlicher Öffnungsschritte erwarte er gerichtliche Niederlagen für die Regierenden, da „wir immer noch in einem Rechtsstaat leben“ und alle staatlichen Maßnahmen „an Recht und Gesetz gebunden sind“. (aa)



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