Küken töten: Verwaltungsrichter urteilen über Ministererlass

Im Gegensatz zu Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) lehnt Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) ein Verbot des umstrittenen Massentötens männlicher Küken ab.
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Auf grausame Art und Weise werden viele Küken vernichtet: Die Züchter stecken sie kurz nach dem Schlüpfen in den Schredder oder vergasen sie. Das treibt die Tierschützer auf die Palme. Foto:  Marc Müller/Archiv/dpa
Epoch Times20. Mai 2016
Kükenzüchter haben ein Problem: Alle geschlüpften männlichen Tiere sind für sie nahezu wertlos. Sie legen später keine Eier, und viel Fleisch setzen sie auch nicht an.

Mit dem umstrittenen Töten der Tiere setzt sich heute das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster auseinander und wird damit eine bundesweit beachtete Entscheidung fällen. Die Züchter töten kurz nach dem Schlüpfen die Tiere – sie kommen in den Schredder oder werden vergast. Das treibt die Tierschützer auf die Palme und hat in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Anzeigen geführt.

Das OVG muss klären, ob ein Erlass von Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) aus dem Jahr 2013 das millionenfache Töten stoppen durfte. Landesweit hatten elf Brütereien geklagt, zwei aus den Kreisen Gütersloh und Paderborn hatten in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Minden Recht bekommen.

Nach Ansicht dieses Gerichts hat der Bundesgesetzgeber im Tierschutzgesetz keine Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Erlass geschaffen. Dem Verbot der Kükentötung stünden im Grundgesetz geschützte Interessen der Züchter entgegen. Ob eine gewandelte Bewertung des Tierschutzes im Grundgesetz höher zu sehen sei als die Interessen der Kläger, könne nicht die Verwaltung eines Bundeslandes entscheiden. Das OVG muss jetzt in der zweiten Instanz klären, ob es bei der Niederlage für den Grünen-Umweltminister in Düsseldorf bleibt.

Im Gegensatz zu Remmel lehnt Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) ein Verbot des umstrittenen Massentötens männlicher Küken ab. Wer keine Alternativlösung anbieten könne, argumentiere unehrlich, sagte der CSU-Politiker. „Bei einem Verbot würden die Brütereien in Deutschland schließen und ins Ausland abwandern.“ Dort würden Küken aber ebenfalls geschreddert. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland schätzungsweise 48 Millionen männliche Küken getötet.

Schmidt will, dass das Kükentöten ab 2017 aufhört. Er setzt auf die Entwicklung von Verfahren, bei denen das Geschlecht vor dem Ausbrüten im Ei erkannt wird, so dass männliche Küken erst gar nicht schlüpfen. „Ich erwarte, dass wir noch in diesem Jahr die Anwendungsreife für das Verfahren im Massenbetrieb erreichen“, sagte der Minister. Sobald die Technik zur Verfügung stehe, greife das Tierschutzgesetz, wonach kein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet werden darf.

(dpa)


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