Künast gegen klinische Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen

Es wäre ein Tabubruch, wenn künftig erlaubt wird, Menschen, die nicht einwilligungsfähig sind, zu Forschungszwecken einzusetzen - und das auch, wenn sie selbst keinen Nutzen davon haben. Renate Künast fordert, die 4. Arzneimittelgesetz-Novelle in der jetzigen Fassung nicht zu verabschieden.
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Demenzkranke können sich an vieles nicht mehr erinnernFoto: Jens Kalaene/Illustration/dpa
Epoch Times25. Oktober 2016

Die Grünen-Politikerin Renate Künast fordert, dass der Bundestag die 4. Arzneimittelgesetz-Novelle in der derzeitigen Fassung nicht verabschiedet: In einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom Mittwoch erhebt die Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages schwerwiegende Einwände gegen den Paragraph 40b des Entwurfs.

Denn dieser soll klinische Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen – etwa Demenzkranken – ohne Nutzen für diese selbst ermöglichen, sofern diese irgendwann eine generelle Bereitschaft dazu erklärt haben. Das löse bei ihr „erhebliche ethische und rechtliche Bedenken aus“, schreibt Künast.

Die medizinischen Aufklärungspflichten werden mißachtet

Schließlich habe sich in den vergangenen 25 Jahren eine ganz andere Tradition etabliert, als die medizinischen Aufklärungspflichten immer präziser geworden seien. So müssten einem Patienten oder Probanden Ziel, Umfang und Risiken detailgenau erläutert werden.

„Diese Detailanforderungen gelten zu Recht auch für die Forschung“, schreibt Künast. „Warum jetzt nicht mehr?“ Noch 2013 habe der Bundestag einstimmig bekräftigt, ein direkter individueller Nutzen solle Voraussetzung bleiben.

Künast fragt, ob „die Gesetzesvorlage der Bundesregierung ohne Bewusstsein für die Würde und Selbstbestimmung eines Menschen verfasst“ worden sei und fordert: „Sich zu Lebzeiten einem Fremdnutzen zur Verfügung zu stellen, muss stets eine bewusste, eigene und widerrufbare Entscheidung bleiben.“

Daher wäre es ein Tabubruch, die Verzweckung des nichteinwilligungsfähigen Menschen zugunsten von Forschung zu normieren. Das Arzneimittelgesetz dürfe daher am 9. November so nicht den Bundestag passieren, schreibt Künast. (dts)



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