Künftig keine Entschädigung mehr bei Zugverspätungen wegen höherer Gewalt

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Die Deutsche Bahn.Foto: Silas Stein/dpa/dpa
Epoch Times25. Januar 2021

Bahnreisende werden in Zukunft keine Entschädigung mehr erhalten, wenn ihr Zug etwa aufgrund eines Unwetters verspätet ist. Die EU-Länder bestätigten am Montag (25. Januar) eine entsprechende Einigung mit dem Europaparlament auf eine Reform der Fahrgastrechte, wie der Rat der Mitgliedstaaten mitteilte.

Demnach ist vorgesehen, Bahnunternehmen von ihrer Entschädigungspflicht für „Verspätungen oder Zugausfälle, die sie nicht hätten vermeiden können“, zu entbinden.

Das gilt den Angaben zufolge etwa für „extreme Wetterbedingungen, größere Naturkatastrophen oder größere Gesundheitskrisen, einschließlich Pandemien“. Streiks des Bahnpersonals fallen nicht darunter. Bahnunternehmen haben zudem auch bei Verspätungen und Zugausfällen wegen höherer Gewalt die Pflicht, Fahrgäste umzuleiten.

Bei der Höhe der Entschädigungen bringt die Reform ebenfalls keine Verbesserungen für Verbraucher. Anders als vom EU-Parlament gefordert, bleibt es bei einer Erstattung von 25 Prozent des Ticketpreises ab einer Stunde Verspätung und 50 Prozent ab zwei Stunden.

Die Verkehrsminister der Mitgliedstaaten hatten es auch abgelehnt, verschiedene Eisenbahnunternehmen zu verpflichten, gemeinsame Tickets anzubieten. Sogenannte Durchfahrtskarten werden nur bei einer Reise mit Umstieg vom Regional- in den Fernverkehr verpflichtend, wenn alle Züge vom selben Bahnunternehmen betrieben werden. In Deutschland ist dies ohnehin weitgehend üblich.

Kleine Verbesserungen gibt es für Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität. Sie sollen künftig in allen Zügen in der EU ein Recht auf Unterstützung etwa beim Ein- und Aussteigen haben, allerdings nur, „sofern geschultes Personal im Einsatz ist“. In einigen Jahren sollen zudem alle Züge über Stellplätze für mindestens vier Fahrräder verfügen.

Das EU-Parlament muss die Reformpläne ebenfalls noch einmal bestätigen, zwei Jahre später treten sie dann mit Ausnahme der Anforderungen an Fahrradstellplätze in Kraft. Den Transport von Fahrrädern müssen die Bahnunternehmen erst nach vier Jahren anbieten, und auch dann nur, wenn sie neue Waggons anschaffen. (afp)



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