„Kulturkreis-Bonus“ beim Brandenburger Skandalurteil: Erzwungener Gewalt-Sex keine Vergewaltigung

Sie schrie, er solle aufhören, sie zerkratzte ihm den Rücken, irgendwann gab sie auf. Vor Gericht kam es dann zur entscheidenden Frage: "Könnte es sein, dass der Angeklagte dachte, Sie seien einverstanden?"
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Symbolbild.Foto: Uli Deck/Symbolbild/dpa
Epoch Times2. Mai 2018

Obwohl die Staatsanwaltschaft und auch das Gericht keine Zweifel hegen, dass die junge Frau mit den sexuellen Handlungen des Angeklagten nicht einverstanden war und er sie mit Gewalt genommen hatte, kam dieser dennoch mit einem Freispruch davon.

Die entscheidende Frage für das Gericht war: „Könnte es sein, dass der Angeklagte dachte, Sie seien einverstanden?“, worauf das Opfer aussagte, dass dies sein könne. Wie die „Märkische Allgemeine Zeitung“ berichtete, sagte die Frau aus, dass sie nicht beurteilen könne, ob er mit der Mentalität des türkischen Kulturkreises das Geschehen, das sie als Vergewaltigung erlebte, vielleicht für wilden Sex gehalten habe.

Die Richterin bestätigte nach dem Urteil zwar: „Ich glaube Frau G. jedes Wort“, entschuldigte die Tat jedoch damit, dass ihr Peiniger wahrscheinlich nicht gewusst habe, was er ihr antat.

Vier Stunden Märtyrium

Vier Stunden lang verging sich der 23-jährige Türke, 1,82 Meter, 86 Kilogramm, aus Brandenburg/Havel in jener Nacht des 18. August 2016 an seiner Bekannten, 60 Kilogramm aus Plaue, der er zuvor in seiner Wohnung die Droge Speed verkauft hatte.

Beide konsumierten daraufhin gemeinsam. Der junge Dealer wollte anschließend mit der Frau ins Bett steigen, was sie ablehnte, da er nicht ihr Typ sei, wie sie später vor Gericht aussagte. Doch der junge Mann ließ sich nicht mehr abweisen und warf sie aufs Bett, zog sie aus. Mit dem Kopf eingeklemmt zwischen zwei Metallstäben des Kopfendes des Bettes schrie sie „Aufhören!“ und wehrte sich, kratzte den Täter am Rücken, so die „MAZ“. Irgendwann gab sie jedoch auf, ließ alles über sich ergehen, bis er nach Stunden durch einen Telefonanruf fortgerufen wurde.

Staatsanwalt erkennt keinen Vorsatz

Zwar räumte der Staatsanwalt vor Gericht ein, dass der Freispruch für die Frau ein „schwerer Schlag“ sein müsse, doch sei eine Verurteilung nicht möglich, weil dem Täter kein Vorsatz nachzuweisen war.

Auch der junge Türke gab an, dass der Sex zwar hart aber einvernehmlich gewesen sei und auch die Kratzer auf dem Rücken wollte er als Ausdruck von wildem Sex verstanden haben. (sm)

 



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