Ladenöffnungen an Adventssonntagen sind laut Gerichtsurteil möglich

Das Bundesverwaltungsgericht entschied am Mittwoch, dass die Verordnung der Stadt Leipzig zur Ladenöffnung im Stadtzentrum für den ersten und dritten Advent des vergangenen Jahres rechtmäßig gewesen sei.
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Das Oberverwaltungsgericht hat die Sonntagsöffnung am ersten und dritten Advent für das Leipziger Stadtzentrum zu Recht aufrecht erhalten.Foto: istock
Epoch Times12. Dezember 2018

Vor Weihnachten können Städte zumindest begrenzt Ladenöffnungen an den Adventssonntagen ermöglichen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied am Mittwoch, dass die Verordnung der Stadt Leipzig zur Ladenöffnung im Stadtzentrum für den ersten und dritten Advent des vergangenen Jahres rechtmäßig gewesen sei. Das Gericht wies den Revisionsantrag der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zurück, nach deren Ansicht die Verordnung dem verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz widersprach. (Az. BVwerG 8 CN 1.17)

Die Stadt Leipzig hatte die Öffnung der Läden im vergangenen Jahr insgesamt an vier Sonntagen erlaubt. Neben den beiden Adventssonntagen sollten die Geschäfte auch anlässlich der Leipziger Markttage im Oktober und zu einem Filmfestival im November öffnen dürfen. Dagegen zog die Gewerkschaft vor das Oberverwaltungsgericht Bautzen.

Das Gericht erlaubte lediglich die Öffnung zum Leipziger Weihnachtsmarkt und auch nur im Stadtzentrum. Vor dem Bundesverwaltungsgericht scheiterte die Gewerkschaft nun mit dem Antrag, auch diese Erlaubnis für rechtswidrig erklären zu lassen.

Sonntagsöffnungen sind laut Bundesverwaltungsgericht nur ausnahmsweise zulässig. Dabei muss demnach „der Anlass selbst und nicht die Ladenöffnung das öffentliche Bild des Sonntags prägen“. Dazu müsse dieser Anlass für sich genommen mehr Besucher anziehen, als bei einer bloßen Ladenöffnung zu erwarten wären.

Das Oberverwaltungsgericht habe die Sonntagsöffnung am ersten und dritten Advent für das Leipziger Stadtzentrum zu Recht aufrecht erhalten, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Nach den Feststellungen des Bautzener Gerichts sei es plausibel, dass der Weihnachtsmarkt an den Adventssonntagen mehr Besucher anziehe, als ohne diesen wegen einer bloßen Ladenöffnung sonntags gekommen wären. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte auch die Beschränkung der Öffnungsregelung auf das Stadtzentrum. (afp)



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