Längere Fristen: 20.000 zusätzliche Arbeitslosengeldempfänger durch 30 Monate Anrecht

Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben bisher alle, die innerhalb der vergangenen 24 Monate zwölf Monate Arbeitslosenbeiträge eingezahlt haben. Diese Rahmenfrist wird zum Jahreswechsel auf 30 Monate ausgeweitet.
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EuroscheineFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times16. April 2019

Die ab 2020 geltende längere Rahmenfrist beim Arbeitslosengeld wird einer Studie zufolge die Zahl der Bezieher um rund 20.000 erhöhen. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben bisher alle, die innerhalb der vergangenen 24 Monate zwölf Monate Arbeitslosenbeiträge eingezahlt haben. Diese Rahmenfrist wird zum Jahreswechsel auf 30 Monate ausgeweitet.

Das Arbeitslosengeld I beträgt in der Regel 60 Prozent des vorangegangen Gehalts und wird – abgesehen von älteren Arbeitnehmern – für maximal zwölf Monate gezahlt.

Mit Daten aus dem Jahr 2017 (den aktuellsten, die für die Berechnungen geeignet sind) untersuchte die IAB-Forscherin Gesine Stephan, wie viele Arbeitslose die Änderung der Rahmenfrist nutzen werden. Im Jahr 2017 wären es gut 20.000 Personen gewesen.

Theoretisch hätten aufgrund der Änderung sogar rund 50.000 Personen zusätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Tatsächlich beantragen aber bei weitem nicht alle Menschen Arbeitslosengeld, die rein rechnerisch dafür in Betracht kommen, wie das IAB weiter mitteilte.

Manche ziehen sich nach einem Beschäftigungsverhältnis zeitweise vom Arbeitsmarkt zurück, beispielsweise weil sie ein Studium aufnehmen. Andere beantragen Rente. Auch die Rückkehr von Saisonarbeitnehmern in ihr Heimatland spiele hier eine Rolle. (afp)



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