Lambrecht: Koalition einig über Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität

Ein Unternehmensstrafrecht kennt die Bundesrepublik bis jetzt nicht. Sanktionen wurden über "Ordnungswidrigkeiten-Verfahren" ausgesprochen. Union und SPD haben sich laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur "Bekämpfung der Unternehmenskriminalität" geeinigt.
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Das Gesetz zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität wird wohl Teil des Strafgesetzbuches.Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times8. März 2020

Union und SPD haben sich nach Angaben von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) auf letzte Änderungen beim geplanten Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität geeinigt. „Wir sorgen mit dem Gesetz dafür, dass die ehrlichen Unternehmen nicht am Ende die Dummen sind“, sagte Lambrecht dem „Handelsblatt“ (Montagsausgabe). Wirtschaftskriminalität schade vor allem der Wirtschaft selbst und dem fairen Wettbewerb.

Künftig müssen den Angaben zufolge Unternehmen, aus denen heraus Straftaten begangen werden, mit drastischen Sanktionen rechnen: Bei Vergehen wie Betrug, Korruption oder Umweltdelikten drohen Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. „Es wird endlich auch für Großkonzerne empfindliche, an den Umsatz gekoppelte Sanktionen geben, die wirksam von Straftaten abhalten“, sagte Lambrecht der Zeitung.

Neue Verfahrensweisen bei Ermittlungen vorgesehen

Geregelt wird demnach auch, wie interne Ermittlungen in Unternehmen ablaufen sollen. „Künftig müssen Staatsanwaltschaften gegen ein Unternehmen ermitteln, wenn es einen Verdacht gibt, dass aus dem Unternehmen heraus Straftaten begangen werden“, sagte Lambrecht weiter.

Der Name des Gesetzes dürfte sich noch ändern. „Nicht die Sanktionen gegen Unternehmen sollten im Mittelpunkt stehen, sondern wir wollen Anreize, dass Unternehmen sich zukünftig rechtstreu verhalten“, erklärte am Sonntag der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak. Das werde sich auch im Titel und der Begründung des Gesetzes niederschlagen.(afp/al)

 



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