Lambrecht will Gewerbemieter unterstützen

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Christine LambrechtFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times1. Dezember 2020

In der Coronakrise springt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) Gewerbemietern bei Konflikten mit unkooperativen Vermietern zur Seite. Sie wolle für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse „gesetzlich klarstellen, dass Beschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie regelmäßig eine Störung der Geschäftsgrundlage darstellen“, sagte Lambrecht dem „Handelsblatt“. Dadurch werde die Verhandlungsposition der Gewerbemieter und Pächter gestärkt.

Konkret will Lambrecht im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch eine entsprechende Regelung aufnehmen. Hier wurde bereits im März befristet bis Ende Juni ein pandemiebedingter Sonderkündigungsschutz für Mieter bei Zahlungsrückständen festgeschrieben.

Gewerbemieter und § 536 BGB

Derzeit ist rechtlich unklar, inwieweit sich Gewerbemieter, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen durch Corona betroffen sind, auf den Paragrafen 536 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Mietminderung oder auf den Paragrafen 313 zur Störung der Geschäftsgrundlage berufen können. Auf Letzteren will sich nun Lambrecht mit ihrer Klarstellung beziehen. Dadurch würden flexible Vertragsanpassungen zwischen Mieter und Vermieter möglich.

Ihren Vorstoß begründet die Ministerin damit, dass einige Gewerbemieter in den vergangenen Wochen und Monaten an ihre Vermieter herangetreten seien, um eine Anpassung bei der Miete zu erreichen. Die Rückmeldungen aus der Praxis zeigten, dass sich nur ein Teil der Vermieter als kooperativ erweise und zu Verhandlungen bereit sei.

Es sei eine „Rechtsunsicherheit bei Teilen der betroffenen Miet- und Pachtvertragsparteien“ zu beobachten, weshalb eine gesetzliche Klarstellung zu möglichen Corona-Notlagen notwendig sei, so die SPD-Politikerin.

Der Deutsche Mieterbund setzt auf eine Anpassung der Gewerbemieten in Pandemie-Zeiten durch Lambrecht. „Wir begrüßen ihr Vorhaben, gesetzlich klarzustellen, dass eine staatlich verordnete Schließung von Geschäftsräumen eine Mietanpassung zur Folge haben kann“, sagte Verbandspräsident Lukas Siebenkotten dem „Handelsblatt“. Denn nur so seien auch die Gewerbemieter „effektiv geschützt“, die nicht mit dem Entgegenkommen ihrer Vermieter rechnen können. (dts)



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