Landeswahlleitung plant Einspruch gegen Berlin-Wahl

Die Landeswahlleitung will beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September einlegen. Unterdessen bahnt Berlins designierte Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) Koalitionsverhandlungen mit Grünen und Linken an.
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Petra Michaelis, bisherige Berliner Landeswahlleiterin, stellt nach zahlreichen Pannen bei der Wahl am vergangenen Sonntag ihr Amt zur Verfügung.Foto: Christoph Soeder/dpa/dpa
Epoch Times14. Oktober 2021

Die Fortsetzung der rot-grün-roten Koalition in Berlin wird wahrscheinlicher. Man habe sich entschieden, mit Grünen und Linken am Freitag ein weiteres Sondierungsgespräch zu führen, sagte die Berliner SPD-Chefin Franziska Giffey am Donnerstag. Dies sei der „erfolgversprechendste Weg“ für die Regierungsbildung.

Die Punkte, die noch nicht geklärt wurden, sollen bei dem Termin am Freitag weiter diskutiert werden. Am Ende soll ein Sondierungspapier als Leitlinie für den weiteren Prozess erstellt werden.

Ziel sei die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen, so Giffey. Sie sagte allerdings auch, dass es kein „einfaches Weiter-so“ geben werde. Das gelte auch bei der Fortsetzung der Zusammenarbeit mit den bisherigen Partnern.

Wegner: „Tiefschlag für die Chancenstadt Berlin“

Berlins CDU-Chef Kai Wegner nannte die Ankündigung von rot-grün-roten Koalitionsverhandlungen einen „Tiefschlag für die Chancenstadt Berlin“. „Berlin braucht dringend einen echten Neustart, stattdessen droht ein Weiter-so mit Streit und Stillstand“, erklärte Wegner.

Ähnlich reagierte FDP-Landeschef Christoph Meyer. Mit ihrer Entscheidung habe die SPD „nicht nur die Grundlage ihres Wahlkampfes verraten, sie hat damit auch die Chancen für einen wirklichen Neustart der Senatspolitik verspielt“. Die geplante Linkskoalition werde die Stadt „weiter spalten und mit Konzepten der Vergangenheit unseren Wirtschaftsstandort schwächen“, kritisierte Meyer.

Die Berliner SPD hatte in der vergangenen Woche in zwei Runden zunächst einzeln mit Grünen, CDU, Linken und FDP beraten. Anschließend trafen sich die Sozialdemokraten in Dreierkonstellationen – mit Grünen und Linken sowie mit Grünen und FDP.

Bei der Abgeordnetenhauswahl am 26. September war die SPD mit 21,4 Prozent der Stimmen stärkste Kraft geworden. Dahinter folgten Grüne (18,9 Prozent), CDU (18,1 Prozent)und Linke (14,0 Prozent). Auch die AfD (8,0 Prozent) und die FDP (7,2 Prozent) zogen ins Abgeordnetenhaus ein.

Michaelis kündigt Einspruch gegen Berlin-Wahl an

Zuvor hatte der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages, Patrick Sensburg (CDU), deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abgeordnetenhauswahl in Berlin geäußert. Laut seiner Einschätzung müsse die Wahl in Berlin wiederholt werden. Der regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), sieht beim Wahlchaos dagegen keine Auswirkungen auf die Wahlergebnisse.

Die Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis hat einen Einspruch gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl beim Verfassungsgerichtshof angekündigt. In zwei Wahlkreisen könnten sich Unregelmäßigkeiten mandatsrelevant ausgewirkt haben, sagte sie am Donnerstag. Es handelt sich um einen Wahlkreisen Charlottenburg-Wilmersdorf und einen in Marzahn-Hellersdorf.

Michaelis trug nach Prüfung aller relevanten Unterlagen aus allen Berliner Bezirken eine Liste mit Angaben dazu vor, was alles schiefgelaufen ist. Insgesamt soll es in Berlin am Wahltag in 207 der 2.257 Wahllokale zu Pannen gekommen sein. „Das ist eine Zahl, die uns alle erschrecken muss und auch ärgern muss“, sagte Michaelis. Unter anderem wurden offenbar Briefwahlunterlagen verzögert verschickt und falsche Stimmzettel ausgeteilt.

Zudem kam es am Wahltag mehrfach zu Unterbrechungen der Wahlen wegen fehlender Stimmzettel. Michaelis wird ab Freitag nicht mehr im Amt der Landeswahlleiterin sein, ihre Stellvertretung soll den Einspruch übernehmen.

Der Staatsrechtler Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer hält laut „Handelsblatt“ eine Wahlwiederholung nur in einzelnen Wahlbezirken für denkbar. Eine Wiederholung sei „nur in den Wahlbezirken verhältnismäßig, in denen Wahlrechtsverstöße mandatsrelevant gewesen sein können, in denen es also ohne die Verstöße ein anderes Wahlergebnis hätte geben können“, sagte er.

Soweit die Wahl fehlerfrei abgelaufen ist, habe sie aber „den neugewählten Mitgliedern des Abgeordnetenhauses die erforderliche Legitimation verschafft, die von Verfassungswegen auch erhalten werden muss“, sagte Wieland der Zeitung. (dts/afp/dl)



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