Gericht weist weitere „Klimaklage“ gegen Volkswagen ab

Der Volkswagen-Konzern musste sich erneut juristisch gegen eine „Klimaklage“ zur Wehr setzen.
Alle Zeichen stehen auf E-Mobilität: VW startet den Bau seines ersten deutschen Zellwerks.
Alle Zeichen stehen auf E-Mobilität: VW startet den Bau seines ersten deutschen Zellwerks.Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Epoch Times24. Februar 2023

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Das Landgericht Detmold hat eine weitere von Greenpeace unterstützte „Klimaklage“ gegen den Autokonzern Volkswagen abgewiesen. Das Gericht erklärte die Klage des Bio-Bauern Ulf Allhoff-Cramer auf Unterlassung der Herstellung von Autos mit Verbrennermotor am Freitag „insgesamt als unbegründet“. Greenpeace kündigte wie bereits in einem ähnlichen Verfahren in Braunschweig an, in Berufung zu gehen. (Az: 01 O 199/21)

Allhoff-Cramer sieht seinen Betrieb durch den sogenannten Klimawandel bedroht und macht VW maßgeblich dafür verantwortlich. Er fordert daher eine sofortige Reduktion der Herstellung von VW-Verbrennern und die vollständige Einstellung ab 2030.

Das Gericht widersprach dem angeblichen Zusammenhang von Volkswagens Wirtschaftstätigkeit und der Klimaerwärmung nicht explizit, lehnte aber die geforderten Maßnahmen ab. Es sei grundsätzlich dem Konzern überlassen, „wie er eine schon eingetretene Beeinträchtigung beseitigt oder eine ernsthaft drohende Beeinträchtigung verhindert“. Im gegebenen Fall stehe aber nicht fest, dass das Problem „nur mit den geforderten Maßnahmen beseitigt beziehungsweise verhindert werden“ könne.

Die Richter verwiesen auch auf weitere Alternativen zu diesel- und benzinbetriebenen Verbrennungsmotoren wie mit Wasserstoff oder E-Fuels betriebene Verbrenner oder Brennstoffzellen-Antriebe. Fragen der Verfügbarkeit und der Wirtschaftlichkeit alternativer Antriebstechnologien bis 2029 seien noch nicht beantwortet.

Volkswagen begrüßt Urteil

Volkswagen begrüßte das Urteil. „Klimaklagen gegen einzelne herausgegriffene Unternehmen sind der falsche Weg und im Recht ohne Grundlage“, erklärte der Konzern. Volkswagen unternehme „beispiellose“ Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors, „kann diese Herausforderung aber nicht allein bewältigen“. Es obliege insbesondere dem Gesetzgeber, „den Klimaschutz mit seinen weitreichenden Auswirkungen zu gestalten“.

Der geschäftsführende Vorstand von Greenpeace, Martin Kaiser, nannte das Urteil „enttäuschend“: „Es hinterlässt den fatalen Eindruck, dass sich das Gericht mit dem detailliert dargelegten Zusammenhang zwischen VWs enormen CO₂-Ausstoß und den schon heute spürbaren Schäden für den Kläger gar nicht auseinandersetzen wollte.“ Sowohl in Detmold als auch in Braunschweig „bringen wir VW jetzt vor die nächste Instanz“.

Landgericht Braunschweig lehnte ähnliche Klage ebenfalls ab

Das Landgericht Braunschweig hatte eine ähnliche Klage ebenfalls abgewiesen. Die Kläger hatten sich hier auf das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestützt, das 2021 entschieden hatte, dass künftige Generationen ein Recht auf Klimaschutz haben. Das Gericht ließ ebenfalls offen, ob Volkswagen tatsächlich als verantwortlich für Schäden durch den sogenannten Klimawandel angesehen werden könne. Der Konzern halte sich aber an Vorschriften aus dem Klimaschutzgesetz der Bundesregierung. (afp/er)



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