Landgericht in Rheinland-Pfalz: Durchsuchungsbeschlüsse wegen Kirchenasyls aufgehoben

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Migranten in einer Kirche.Foto: DIETER NAGL/AFP/Getty Images
Epoch Times12. April 2019

Das Landgericht Bad Kreuznach hat Beschlüsse zu Durchsuchungen bei fünf Pfarrerinnen und Pfarrern in Rheinland-Pfalz wegen der Gewährung von Kirchenasyl aufgehoben. Das Gericht sah den Tatvorwurf der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt nicht als erfüllt an, wie die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach am Freitag mitteilte.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hatte die Durchsuchung angeordnet. Dem widersprach das Landgericht nun nach Beschwerde der Betroffenen. Die Staatsanwaltschaft muss den fünf Pfarrerinnen und Pfarrern nun die beschlagnahmten Beweismittel zurückgeben. Das Ermittlungsverfahren läuft jedoch weiter.

Den fünf Geistlichen wird Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt im Rahmen des Kirchenasyls vorgeworfen. Sie sollen Ausreisepflichtige im Kirchenaysl beherbergt und ihren unerlaubten Aufenthalt gefördert haben. Hauptsächlich wird jedoch gegen neun Sudanesen ermittelt, die sich ohne Aufenthaltstitel in vier evangelischen Kirchengemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis aufgehalten haben sollen.

Die fünf Pfarrerinnen und Pfarrer hätten neutral gehandelt, was keine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen habe. Das könne nicht bestraft werden, lautete die Argumentation des Landgerichts. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach will ihr weiteres Vorgehen prüfen. (afp)



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